Gesundheitspolitik

ANSG und AMG-Novelle passieren Bundesrat

Berlin (lk/ks). Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) kann pünktlich zum 1. August in Kraft treten. Am 5. Juli stand es auf der langen Tagesordnung des Bundesrats. Aufgerufen wurde dieser Punkt zwar erst nach Redaktionsschluss der AZ – doch schon im Vorfeld war klar, dass die Länder dem nicht zustimmungspflichtigen ANSG keine Steine in den Weg legen werden. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hatten neben den unionsgeführten Ländern ihre Zustimmung bereits angekündigt. NRW wollte sich der Stimme enthalten. In den Vorbesprechungen gab es trotz Kritik an der Konstruktion der neuen Pauschale keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Nach dem Ja des Bundesrates muss noch Bundespräsident Joachim Gauck das ANSG unterzeichnen.
Foto: DAZ/Sket

Auch das "Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" stand bei der letzten Bundesratssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause auf der Tagesordnung. Dieses enthält unter anderem das Rx-Boni-Verbot im Heilmittelwerberecht. Damit werden geldwerte Zuwendungen bei der Rezepteinlösung künftig auch wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. Weiterhin sieht das Gesetz Nachbesserungen am Verfahren der frühen Nutzenbewertung vor: Klargestellt wird, dass bei Bestandsmarktbewertungen ebenso wie bei der frühen Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe erst ganz am Ende des Verfahrens geklagt werden kann. Zudem ist eine flexiblere Regelung für die Auswahl der Vergleichstherapie vorgesehen. Diese hatten die Regierungsfraktionen recht überraschend kurz vor der 2./3. Lesung im Bundestag in den Gesetzentwurf eingebracht. Dies war vor allem bei SPD-Politikern nicht gut angekommen. Dennoch: Am Ende empfahl der Gesundheitsausschuss des Bundesrats auch hier, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Anlass für das Gesetz gab zunächst Europa: Neue Regelungen zur Pharmakovigilanz waren in nationales Recht umzusetzen. Außerdem werden dopingrechtliche Regelungen angepasst.

Auch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung wurde letzten Freitag im Bundesrat behandelt. Es soll überschuldete Versicherte in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, die durch die Einführung der Krankenversicherungspflicht in diese Situation geraten sind, vor weiteren Schulden bewahren. Auch hier rieten die federführenden Ausschüsse dem Plenum, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

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