Gesundheitspolitik

Kompromiss zum Kassenabschlag gilt

Gremien von DAV und GKV stimmen zu – Ab 1. Juli 1,85 Euro

Berlin (lk). Die Gremien des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes haben dem am 22. Mai ausgehandelten Kompromiss letzte Woche wie erwartet zugestimmt. Damit steigt zum 1. Juli der Kassenabschlag von derzeit 1,75 Euro auf 1,85 Euro. Beim DAV fiel das Votum in der Mitgliederversammlung einstimmig aus. Hinter den Kulissen artikulierte sich vor der Zustimmung durch den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes Kritik am Kompromiss – vor allem im AOK-Lager.

Mit dem Ja beider Verhandlungspartner ist der Weg frei für eine mehrjährige Stufenregelung mit rückwirkender Aufhebung der anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche 2009 und 2010. Als erster stimmte der GKV-Spitzenverband am vergangenen Mittwoch zu – noch vor der DAV-Mitgliederversammlung am Tag darauf. "Wir haben dem Kompromiss eins zu eins zugestimmt. Das gilt natürlich nur dann, wenn die Apotheker ebenfalls eins zu eins der Umsetzung zustimmen und das dann auch umgesetzt wird", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Beide Verhandlungspartner hatten eine Frist für die Zustimmung der jeweiligen Gremien bis zum 20. Juni gesetzt.

"Beiden Seiten werden große Zugeständnisse abverlangt, doch mit der Einigung lässt sich Rechtssicherheit für Apotheker und Krankenkassen herstellen", sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker nach dem Ja der DAV-Mitgliederversammlung einen Tag später. "Unser ganz besonderer Dank muss dem Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Rainer Hess für seine Mediation gelten. Die Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken können nun besser für die Zukunft planen."

Die Einigung hat folgende Eckpunkte: Beide Vertragspartner ziehen ihre Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurück, sodass jeweils 1,75 Euro gelten. Für das laufende Jahr 2013 soll das Ziel von 1,80 Euro erreicht werden, indem man nach dem 1. Halbjahr mit 1,75 Euro nun das 2. Halbjahr mit 1,85 Euro abrechnet. Für 2014 wird ein Apothekenabschlag von 1,80 Euro und für 2015 in Höhe von 1,77 Euro vereinbart. Beide Vertragspartner wollen sich bis zum 1. Juli 2014 auf das weitere Vorgehen zum Apothekenabschlag nach 2015 einigen. Bleibt eine Gesetzesänderung aus, soll der Abschlag von 1,77 Euro die Basis für das Jahr 2016 sein.

Wirtschaftliche Folgen

Für die Apotheker hat der Kompromiss mehrere wirtschaftliche Folgen: Ab Juli sinkt das von den Apothekenrechenzentren ausgezahlte Apothekenhonorar um 10 Cent pro zulasten der GKV abgegebener Rx-Packung. Zudem müssen sich die Apotheker Gedanken über die Auflösung möglicher Rückstellungen für die Jahre 2009 und 2010 machen. Diese Woche will die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover über die steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen informieren.

Der Kompromiss zum Kassenabschlag ist Bestandteil einer Reihe von Änderungen der pekuniären Rahmenbedingungen für Apotheker in der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Den Schlusspunkt setzt am 5. Juli die erwartete Zustimmung des Bundesrates zur neuen Notdienstpauschale mit der zweiten Erhöhung des Apothekenhonorars um 16 Cent auf 8,51 Euro. Zuvor hatte die Regierungskoalition im Herbst das Apothekenhonorar nach langjähriger Stagnation um 25 Cent auf 8,35 Euro angehoben. Im Rahmen der gesundheitspolitischen Spargesetze hatte die Bundesregierung für die Jahre 2011 und 2012 den Kassenabschlag auf 2,05 Euro gesetzlich festgeschrieben. Der Großhandel hatte zudem einen Teil seiner Margenveränderung als Kürzung an die Apotheker weitergegeben.

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