Gesundheitspolitik

DocMorris: Gericht bestätigt 100.000 Euro Ordnungsgeld

Prämie für Arzneimittelcheck – DocMorris gibt nicht nach

Berlin (ks). Im Rechtsstreit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und der niederländischen Versandapotheke DocMorris gibt es erneut eine Gerichtsentscheidung: Das Oberlandesgericht Köln hat am 5. Juni das zuvor vom Landgericht Köln festgesetzte Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro bestätigt.

Letzten März hatte das Landgericht Köln das Ordnungsgeld in dieser doch recht beachtlichen Höhe festgesetzt. DocMorris hatte zuvor entgegen einer von der Apothekerkammer Nordrhein erwirkten einstweiligen Verfügung Prämien von bis zu 15 Euro für Kunden ausgelobt, die an einem Arzneimittel-Check teilnehmen. Mittlerweile wurde DocMorris auch im Hauptsacheverfahren untersagt, diese Prämie anzubieten und zu gewähren. Dennoch: Die holländische Apotheke hält am "Dankeschön" für die Teilnahme an dem Arzneimittelcheck fest. Sie hat die Prämie sogar schon auf bis zu 20 Euro erhöht und bewirbt sie weiterhin online – obwohl ihr auch dies per einstweiliger Verfügung untersagt wurde.

Es war daher klar, dass DocMorris Beschwerde gegen den Ordnungsgeld-Beschluss einlegen würde. Gebracht hat es nichts. Das Landgericht sei zurecht von einer vorsätzlichen Missachtung der einstweiligen Verfügung ausgegangen, heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichts. Auch die Höhe des Ordnungsgeldes begegne "in einer von hohen Umsätzen geprägten Branche" keinen Bedenken.

Der gewöhnliche Rechtsweg ist nun erschöpft. Wenn es DocMorris wirklich darauf anlegen will, bleibt der Apotheke noch die Möglichkeit, sich auf die Verletzung ihrer Grundrechte zu berufen und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.

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