Gesundheitspolitik

Berufsausweis soll Arbeitsplatzwechsel in der EU erleichtern

Nacharbeiten an der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU

Berlin (ks). Fachkräfte – darunter auch Apotheker – sollen es bei der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation innerhalb von EU-Staaten künftig leichter haben. Helfen soll dabei ein europäischer Berufsausweis. Darauf haben sich Mitglieder des Europäischen Parlaments und der irische EU-Ratsvorsitz letzte Woche geeinigt. Zudem soll ein Warnsystem zum Schutz von Verbrauchern und Patienten eingeführt werden: Es soll beispielsweise Alarm schlagen, wenn ein vom Dienst suspendierter Arzt in einem anderen Mitgliedstaat wieder arbeiten will.

Der geplante Berufsausweis soll eine Art "Pass" sein, wenn es um die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen geht. Er soll den Anerkennungsprozess vereinfachen und beschleunigen. Fachkräften soll es mit diesem Ausweis zudem möglich sein, in ihren Heimatländern leichter um Hilfe bei der Anerkennung zu bitten – derzeit muss man sich selbst im Gastland bewerben.

Vorgesehen ist weiterhin die Festlegung allgemein gültiger Ausbildungsprinzipien. Mit ihnen soll die automatische Anerkennung beruflicher Qualifikationen künftig für weitere Berufe in den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden. Bislang ist in der seit 2007 geltenden Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) die automatische Anerkennung von sieben Berufen geregelt. Dies sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Krankenschwester/Krankenpfleger, Hebammen und Architekten. Überdies soll ein Warnsystem zum Schutz von Endverbrauchern und zur Stärkung der Patientensicherheit eingeführt werden. Dieses soll dann in Kraft treten, wenn eine Fachkraft der Gesundheitsberufe verurteilt oder vom Dienst suspendiert wurde. Zudem sind klare Angaben über die sprachliche Qualifikation vorgesehen, die Antragsteller vorweisen müssen, um ihre Qualifikation in anderen Ländern anerkennen zu lassen.

Der irische Bildungsminister Ruairí Quinn, dessen Ministerium die Aktualisierung der EU-Richtlinie leitete, ist überzeugt, dass Fachkräfte ebenso wie Verbraucher von den geplanten Änderungen profitieren werden. Die gesetzlichen Bestimmungen hätten auch das Potenzial, die Mobilität von Fachkräften zu verbessern und damit den Fachkräftemangel zu verringern und neue Berufschancen für Arbeitssuchende in der EU zu eröffnen.

Die Einigung wird nun dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten zur endgültigen Absegnung vorgelegt werden.

Die Mobilität von Fachkräften zählt zu den zwölf Prioritäten der Binnenmarktakte – einem Aktionsplan der Europäischen Kommission, der die europäische Wirtschaft ankurbeln und neue Arbeitsplätze schaffen soll.

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