Gesundheitspolitik

GKV-Spitzenverband: AMNOG ist ein Erfolg

Ein Jahr Erstattungsbeträge: Kassen freuen sich – nur die Abrechnung ärgert sie

Berlin (ks). Der GKV-Spitzenverband feiert den ersten Geburtstag der Erstattungsbeträge: Am 31. Mai 2012 verkündeten er und das Pharmaunternehmen AstraZeneca die erfolgreiche Einigung auf einen Erstattungsbetrag für Ticagrelor (Brilique®). Es war das erste neue Arzneimittel, das das 2011 mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) implementierte Verfahren der frühen Nutzenbewertung bis zum Schluss durchlaufen hat. Mittlerweile gibt es für 21 neue Medikamente Erstattungsbeträge. Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass diese in den Jahren 2012 und 2013 Einsparungen in Höhe von insgesamt rund 120 Millionen Euro einbringen werden.

Der GKV-Spitzenverband zieht eine positive Zwischenbilanz. Der Paradigmenwechsel sei eingeleitet, erklärte Verbands-Vize Johann-Magnus von Stackelberg bei einer Pressekonferenz am 30. Mai. Die freie Preisbildung für neue Arzneimittel beschränkt sich nunmehr auf ein einziges Jahr – dann entscheidet der Zusatznutzen, wie hoch der Preis sein darf. Entweder wird besagter Erstattungsbetrag vereinbart bzw. von der Schiedsstelle festgelegt, oder aber es kommt ein Festbetrag, wenn das neue Arzneimittel gar nicht innovativ ist und direkt mit vergleichbaren Medikamenten in eine gemeinsame Festbetragsgruppe eingeordnet werden kann. Letzteres ist bislang zwei Mal geschehen. Es habe ein "Perspektivwechsel" stattgefunden, freut sich Stackelberg: "von den Gewinninteressen der Pharmaindustrie hin zu den Versorgungsinteressen der Patienten". Für neue Arzneimittel mit einem Zusatznutzen für die Patienten erhielten die Pharmaunternehmen auch künftig deutlich mehr Geld – unliebsame Me-Toos würden hingegen nicht mehr besser bezahlt als vergleichbare Präparate.

Misslicher Rahmenvertrag mit Herstellerverbänden

Bei aller Zufriedenheit – eines missfällt dem GKV-Spitzenverband: die technische Umsetzung der Erstattungsbeträge. Bekanntlich werden diese seit dem 1. Februar über die Apotheken abgewickelt. Allerdings nicht so, wie es sich die Kassen wünschen. Die prozentualen Margen der Apotheker und Großhändler werden auf Grundlage des ursprünglichen Listenpreises berechnet. Der GKV-Spitzenverband meint jedoch, richtige Basis für die Handelszuschläge wäre der Listenpreis abzüglich des ausgehandelten Rabatts – dabei hat er die Rückendeckung des Bundesgesundheitsministeriums. Doch Stackelberg räumt ein, dieses Problem selbst erst spät erkannt zu haben. Nämlich erst nachdem sein Verband bereits die einschlägige Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Erstattungsbeträge mit den Herstellerverbänden unterzeichnet hatte. In dieser geht auch die Kassenseite noch von den Listenpreisen als Basis aus. "In diesem Punkt ist der Rahmenvertrag falsch" konstatiert Stackelberg. Er hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, mit den Verhandlungspartnern zu einer gemeinsam getragenen Änderung zu kommen. Sollte dies allerdings nicht klappen – und dafür spricht einiges – , müsse der Gesetzgeber nachbessern. Auf diese im Rahmen der 3. AMG-Novelle bereits aufgestellte Forderung des GKV-Spitzenverbandes gab es letzte Woche jedoch noch kein klares Signal aus der Politik. Und da das Gesetz diese Woche abschließend im Bundestag beraten wird, ist der Zeitplan eng.

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