Gesundheitspolitik

Sachsen-Anhalt: TdPa-Impfstoff exklusiv von GSK

Weitere Schutzimpfungen unter Rabattvertrag

Berlin (ks). Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben mit GlaxoSmithKline (GSK) eine Rabattvereinbarung für den Impfstoff gegen Tetanus-Diphtherie-Pertussis (TdPa) abgeschlossen. Gesetzlich Krankenversicherten, die ihre Impfung auffrischen lassen wollen, sind ab dem 1. Juli grundsätzlich nur noch Boostrix-Fertigspritzen von GSK zu verordnen. Die Rabattvereinbarung gilt für die Dauer von zwei Jahren.

Die Verordnung der Auffrischungsimpfung erfolgt wie bisher über den Sprechstundenbedarf. Auf dem Arzneiverordnungsblatt ist der benannte Impfstoff namentlich zu verordnen.

Auch an mögliche herstellerbedingte Lieferausfälle haben die Kassen gedacht. Allerdings sind sie überzeugt, dass alles gut gehen wird: GSK sei durch die geschlossene Rabattvereinbarung verpflichtet, ausreichend Impfstoff für die gesetzlich krankenversicherten Patienten in Sachsen-Anhalt vorrätig zu halten und diesen schnell auszuliefern. In der Ausschreibung wurde der Gesamtumfang auf ca. 135.000 Impfdosen TdPa geschätzt. Sollte es wider Erwarten doch zu herstellerbedingten Lieferausfällen kommen, werde umgehend über das weitere Vorgehen informiert, versprechen die Kassen.

Nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut sollten alle Erwachsenen die nächste fällige Td-Impfung einmalig als TdPa-Kombinationsimpfung erhalten bzw. – bei entsprechender Indikation – als TdPa-IPV-Kombinationsimpfung. Ziel ist, die Krankheitslast durch Pertussis primär bei Erwachsenen und indirekt bei ungeschützten Kontakten von Erwachsenen, insbesondere bei Säuglingen, zu reduzieren.

Die Barmer GEK hatte im Namen der gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt auch Impfstoffe gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Meningokokken-C (Konjugatimpfstoffe) ausgeschrieben. Diese beiden Lose wurden jedoch aufgehoben.

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