Recht

Keine Mietminderung wenn Bahnhofsumbau "absehbar" war

(bü). Sind Arbeiten (zum Beispiel) an einem Bahnhof absehbar (hier durch Hinweis eines Vermieters), zieht aber ein Mieter dennoch in dessen Nähe, so hat er keinen Anspruch auf Minderung seiner Miete gegen seinen Vermieter, wenn ihn die wochenlangen Arbeiten – die Wochenenden und Nächte eingeschlossen – nerven. (Hier ging es um den Umbau des Bahnhofs Berlin-Ostkreuz. Die Mieter argumentierten, dass sie zwar von dem Bauvorhaben Kenntnis gehabt hätten, seien aber nicht davon ausgegangen, dass dies zum Beispiel auch nachts der Fall sein würde. Das hätte ihnen der Vermieter zuvor mitteilen müssen. Vor Gericht kamen sie damit aber nicht durch.


(LG Berlin, 63 S 206/11)

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