Gesundheitspolitik

Notdienst-Pauschale: ABDA fordert 17 Cent

Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss: ABDA will Änderungen am ANSG

Berlin (ks). In einer Woche – am 13. Mai – findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum Entwurf für das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) statt. In ihrer schriftlichen Stellungnahme begrüßt die ABDA das Ziel des Gesetzentwurfs, die im Notdienst erbrachten Leistungen zumindest teilweise auszugleichen. Auch die geplante Art und Weise, die Mittel hierfür zu erheben, sei grundsätzlich zielführend. An verschiedenen Stellen hält die ABDA allerdings Nachbesserungen für sinnvoll.

Dies betrifft unter anderem die Höhe des Notdienstzuschlags. Geplant sind bekanntlich 16 Cent. Doch die ABDA verweist nun auf aktuelle Arzneimittelstatistiken von IMS Health, denen zufolge im vergangenen Jahr 704,981 Millionen verschreibungspflichtige Arzneimittelpackungen in öffentlichen Apotheken abgegeben wurden. Eine Erhöhung des Festzuschlags um 16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes generiere somit ein Finanzvolumen von rund 113 Mio. Euro, so die ABDA. Ihre Schlussfolgerung: "Um dem politischen Wille Genüge zu tragen, die notdienstleistenden Apotheken mit 120 Mio. Euro pro Jahr zu unterstützen, muss der Festzuschlag statt um 16 Cent um 17 Cent angehoben und an den Notdienstfonds weitergeleitet werden." Dies gelte umso mehr, als im Gesetzentwurf noch kein Ausgleich dafür vorgesehen sei, dass die Unterstützung des Notdienstes nicht schon – wie ursprünglich vorgesehen – zum 1. Januar 2013 starten konnte. Nun wird das Gesetz wohl erst zum 1. August in Kraft treten. Diesen Termin zu Monatsbeginn regt jedenfalls die ABDA in ihrer Stellungnahme an. Die abschließende Beratung im Bundesrat wird voraussichtlich schon am 5. Juli stattfinden – doch die Datenumstellung brauche etwas Zeit.

Weitere Änderungswünsche meldet die ABDA mit Blick auf die genaue Fondsverwaltung an: Hier sollte der DAV ermächtigt werden, sich eine Verfahrensverordnung und Gebührenordnung zu geben.

Zudem sieht die ABDA die Gefahr, dass die Finanzmittel für die Pauschale durch den Regierungsentwurf unnötigerweise einer Doppelbesteuerung unterworfen werden könnten. Hier sei eine verbindliche Klarstellung erforderlich.

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