Gesundheitspolitik

Neues Register zu Lieferengpässen

Hersteller können freiwillig über Lieferschwierigkeiten informieren

Berlin (ks). Auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es seit letzter Woche ein neues Register, in dem pharmazeutische Unternehmen zu etwaigen Lieferengpässen informieren können. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verspricht sich von diesem Melderegister mehr Transparenz. Vorbild ist ein ähnliches Register der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA. Das Ministerium kündigte zudem an, weitere Maßnahmen zur Abwendung von Versorgungsengpässen zu prüfen.

Trotz der prinzipiell sehr guten Versorgung in Deutschland, kam es in den letzten Monaten auch hierzulande zu Lieferengpässen bei einzelnen Arzneimitteln. Besonders betroffen waren Krankenhäuser. Das BMG reagierte hierauf – es fanden mehrere Gespräche mit Vertretern der Pharmaverbände, des Großhandels sowie der Ärzte- und Apothekerschaft statt, um Lösungen auszuloten. Als erste Maßnahme zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den beteiligten Kreisen und zur Erhöhung der Transparenz wird nun besagtes Register eingeführt.

Vor allem geht es um verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen, für die keine Alternativpräparate zur Verfügung stehen – beispielsweise Krebsarzneimittel, Antibiotika, Notfallarzneimittel oder Arzneimittel, die im Zusammenhang mit Operationen angewendet werden. Die Liste umfasst sowohl Arzneimittel in der Zuständigkeit des BfArM wie auch des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI). Als Lieferengpass gilt es zum einen, wenn die Arzneimittelauslieferung im üblichen Umfang voraussichtlich länger als zwei Wochen unterbrochen ist. Er kann aber auch durch eine deutlich vermehrte Arzneimittelnachfrage begründet sein, wenn dieser nicht angemessen nachgekommen werden kann. Unter www.bfarm.de/lieferengpaesse ist eine Aufstellung öffentlich zugänglich. Das BfArM weist darauf hin, dass die Informationen vom Zulassungsinhaber des entsprechenden Arzneimittels kommen – die Richtigkeit könne die Behörde nicht überprüfen.

Lieferengpässe lassen sich durch ein solches Register nicht vermeiden. Doch für das BMG ist es wesentliches Ziel, dass Ärzte und Apotheker durch die rechtzeitige Information agieren und – sofern möglich – Therapiealternativen erschließen können.

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