Gesundheitspolitik

El Pato-Bericht deckt schwere Organisationsmängel auf

ABDA zahlte 2,5 Millionen Euro an El Pato – Schmidt will Regeln für Arbeit fixieren

Berlin (lk). Nach wochenlanger Verzögerung hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) am letzten Mittwoch eine Zusammenfassung des Sonderprüfberichts über die wirtschaftlichen Verflechtungen ihres früheren Pressesprechers Thomas Bellartz zur von ihm mitgegründeten Kommunikationsagentur El Pato vorgelegt. Der komplette Bericht soll nicht veröffentlicht, sondern nur auf der nächsten Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes erörtert werden. Darin enthalten seien schutzwürdige Angaben zum Dienstverhältnis von Thomas Bellartz und über El Pato, so die Begründung.

El Pato betreibt unter anderem die Online-Branchendienste apotheke adhoc und gesundheit adhoc. Laut vorgelegter Zusammenfassung hat die ABDA in den Jahren 2007 bis 2011 an El Pato insgesamt 2.537.077,49 Euro für PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gezahlt. Bei der Vergabe der Aufträge und der Auszahlung wurden in einigen Fällen zudem die ungeschriebenen Regeln des Apothekerhauses nur "eingeschränkt" eingehalten. Nach Angaben von ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz wurden nicht näher quantifizierte Anteile der Gesamtsumme von El Pato für Leistungen von "Drittanbietern" gezahlt.

Kontrolle unzureichend

Insgesamt kommt der Bericht zu der Bewertung, dass die Organisations- und Kontrollstrukturen im Berliner Apothekerhaus erhebliche Mängel und Lücken aufweisen. Es gebe keine Richtlinien und Kontrollmechanismen hinsichtlich der Abwicklung von Geschäften mit "nahe stehenden Personen".

Der Prüfbericht der JPLH Treuhand AG deckt auf, dass es im Berliner Apothekerhaus kein schriftliches Regelwerk für die dort Beschäftigten gab. "Es existiert bei der ABDA kein Organisationshandbuch", so der Bericht. Es habe für Bellartz Tätigkeit als Pressesprecher keine Stellenbeschreibung vorgelegen. Außerdem gab es weder Vorgaben für Dienstreisen noch für die Auftragsvergabe. Daher kommt der Bericht zu dem Urteil: "Verstöße gegen von der ABDA vorgegebene Organisationsrichtlinien konnten mangels Richtlinien nicht festgestellt werden."

Eingeschränktes Vier-Augen-Prinzip

Geprüft hat die JPLH Treuhand stichprobenartig 55 von 451 vorgelegten Belegen. Die Zahlungen an El Pato verteilen sich über die Jahre auf Beträge zwischen rund 200.000 Euro bis 521.000 Euro. Im Jahr der Kampagne gegen die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes 2008 flossen sogar 1,14 Millionen Euro aus dem Apothekerhaus an El Pato. "In einigen Fällen war, bezogen auf die Geschäfte mit nahe stehenden Personen, die Wirksamkeit eines ‚Vier-Augen-Prinzips‘ eingeschränkt, da Herr Bellartz auf der einen Seite die ABDA vertritt und auf der anderen Seite durch seine Verflechtung zur El Pato Ltd bzw. deren gesetzlichen Vertretern hier als diesem Unternehmen nahe stehende Person angesehen werden muss", so der Bericht.

Die El-Pato-Rechnungen wurden zunächst von Bellartz oder seinen Mitarbeitern in der Stabsstelle Kommunikation als sachlich und rechnerisch richtig abgezeichnet. Bellartz unterzeichnete dann die Zahlungsfreigabe. Diese wurde wiederum vom ABDA-Hauptgeschäftsführer oder dessen Vertreter gegengezeichnet. Die Abrechnungen enthielten in der Regel zwei bis drei Unterschriften.

Teilweise offenbart der Prüfbericht organisatorische Kuriositäten: So enthält der Dienstvertrag von Bellartz einen Hinweis auf eine Reisekostenrichtlinie der ABDA. "Nach Rücksprache und Akteneinsicht ist festzustellen, dass die ABDA über keine Reisekostenrichtlinie verfügt", heißt es im Bericht. Auch gebe es keine "fixierten Arbeitsanweisungen, wer für die Prüfung und Freigabe von Rechnungen zuständig ist."

"Es gab erhebliche Defizite bei der Qualitätssicherung", kommentierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die offengelegten Organisationsmängel. "Ich gebe zu, auch ich hätte mehr und intensiver draufschauen können." Er sei als ABDA-Vize immer davon ausgegangen, dass die ungeschriebenen Regeln und Vorschriften eingehalten worden seien: "Es funktionierte ja." Es sei ein Fehler gewesen, dass in der Vergangenheit der Etat für Öffentlichkeitsarbeit bei den Haushaltsberatungen nur "kursorisch" vorgestellt worden sei. "Das wird in Zukunft deutlich kleinteiliger erfolgen", so Schmidt. Man sei jetzt dabei ein schriftliches Regelwerk zu entwickeln.

Schmidt: kein wirtschaftlicher Schaden

Nach Einschätzung von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist aus diesen Verflechtungen der ABDA jedoch kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Auch habe Bellartz seinen Handlungsrahmen nicht überzogen. Die Gebote der Wirtschaftlichkeit seien eingehalten worden. Die Mittel seien "sachgerecht" eingesetzt worden. Schmidt: "Wir haben nichts Rechts- und Satzungswidriges getan." Nicht präzise beantworten konnte Friedemann Schmidt die Frage nach der Kontrolle der Ausgaben durch den zuständigen Haushaltsausschuss der ABDA. Ob es Aufsichtsversäumnisse gegeben habe, "vermag ich nicht zu beurteilen", so der ABDA-Präsident.

In Anbetracht der Unterstützung durch die Mitgliedsorganisationen sei Bellartz Arbeit als ABDA-Pressesprecher "erfolgreich gewesen", so Schmidts Fazit. Aber: "Die tatsächliche Qualität und Ausrichtung seiner Arbeit vermag ich allerdings nicht zu beurteilen."


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