Recht

PKV: "Krankenhausnacht" ohne Not wird nicht bezahlt

(bü). Wird eine privat krankenversicherte Frau vor einer Operation vom Arzt gefragt, ob sie einen Tag vor dem Eingriff stationär aufgenommen werden will, so muss die Krankenversicherung den zusätzlichen Tag nicht bezahlen, wenn sich die Patientin für die frühere Aufnahme entscheidet. Das gelte jedenfalls dann, wenn es medizinisch nicht notwendig ist, eine Nacht mehr im Krankenhaus zu verbringen. Allerdings müsse der Versicherer beweisen, dass die Dame vom Arzt (oder dem Krankenhaus) auf die Möglichkeit hingewiesen worden ist, dass die Kosten nicht übernommen werden könnten.


(AmG München, 172 C 32607/11)



AZ 2013, Nr. 16, S. 5

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