Gesundheitspolitik

Kabinett beschließt Präventionsstrategie

Opposition unzufrieden – Zustimmung im Bundesrat ungewiss

Berlin (jz/ks). Seit vielen Jahren kündigen wechselnde Regierungen immer wieder ein Gesetz für mehr Gesundheit an. Nun hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) "eines der letzten Vorhaben des Koalitionsvertrages" angepackt: Am 20. März hat das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention" beschlossen. Danach will die Bundesregierung die Krankenkassen zu zusätzlichen Millionenausgaben für den Kampf gegen Volkskrankheiten verpflichten. Eine zu einseitige Belastung, beklagen die Kassen – Prävention sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch die Opposition reagiert ablehnend, kritische Stimmen kommen überdies aus den Ländern.

Aus Sicht der Regierung sorgt der Entwurf dafür, dass künftig mehr Menschen als bisher von Vorsorge profitieren können. "Wir sagen den Volkskrankheiten den Kampf an", erklärte Bahr. Dabei bleibe es die Entscheidung des Einzelnen, sich zu beteiligen – "wir kommen nicht mit dem Zeigefinger", so der Minister. Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ergänzte: "Vorbeugung ist der beste Schutz vor Krankheiten", das vorgelegte Gesetz leite insoweit "einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik" ein.

Prävention in den Lebenswelten

Künftig sollen die Krankenkassen jährlich sechs Euro pro Versichertem für Präventionsmaßnahmen ausgeben, um bestimmte Gesundheitsziele zu erreichen: Das Zurückdrängen von Diabetes mellitus Typ 2, Depressionen und Tabakkonsum, das Senken der Brustkrebs-Sterblichkeit sowie die Gesundheitsförderung im Allgemeinen. Für die Kassen bedeutet das Mehrausgaben von bis zu 180 Millionen Euro im Jahr, rund doppelt so viel wie zuvor. Und: Sie sind nicht mehr frei, wofür sie dieses Geld ausgeben. Präventionsangebote unter Marketingaspekten will Bahr bewusst ausschalten – es sollen nicht länger hauptsächlich die Menschen erreicht werden, die ohnehin gesundheitsbewusst sind. Die Kassen sollen gezielt Angebote in den Lebenswelten der Menschen machen, etwa in Kindergärten, Schulen, Betrieben oder Senioreneinrichtungen.

Seitens der gesetzlichen Krankenkassen gibt es grundsätzliche Unterstützung für die Pläne, Prävention als wichtige Säule in der gesundheitlichen Versorgung zu stärken. Allerdings sei Prävention "eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen. Auch andere Akteure wie Kommunen und private Krankenversicherungen müssten in die Verantwortung genommen werden. Gesundheitsminister Daniel Bahr teilt diese Auffassung: "Prävention ist nicht nur eine Aufgabe der Krankenkassen – aber für die bin ich zuständig." Die Länder und andere Beteiligte seien eingeladen, mitzumachen. Beispielsweise könnten sie sich in der Ständigen Präventionskonferenz einbringen, die beim BMG eingerichtet werden soll, um über die Umsetzung der Gesundheitsziele zu wachen. In die Pflicht nehmen könne er sie aber nicht.

Feigenblatt für den Wahlkampf

Die Opposition übt dagegen harsche Kritik: Das Gesetz fördere nur die sowieso schon Gesundheitsbewussten, meint Angelika Graf (SPD). Die Bundestagsabgeordnete vermutet Kalkül hinter dem Handeln der Regierung: Der Entwurf, der drei Monate vor der Sommerpause beschlossen wurde, werde "der Diskontinuität anheimfallen", weil er für die Länder nicht unterstützungsfähig sei – er diene lediglich als "Feigenblatt für den aufkommenden Wahlkampf" und solle die jahrelange Untätigkeit der Regierung im Bereich der Prävention überdecken. Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Links-Fraktion spicht von einem "Anti-Präventionsgesetz". Es zeuge zwar von guter Klientelpolitik, aber nur von geringen Kenntnissen der Gesundheitsförderung, dass die Regierung in ihrem Entwurf besonders auf Ärzte setze – dabei seien diese für Gesundheitsförderung nicht ausgebildet. Auch aus Sicht der Grünen wird der Entwurf der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht gerecht: "Die ungleich verteilten Gesundheitschancen ignoriert die Bundesregierung komplett", so Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte.

Zukunft ungewiss

Ob der Entwurf es aber zum Gesetz schafft, wird sich zeigen, denn die Regierung benötigt die Zustimmung der Länder. Wo SPD und Grüne regieren sieht man aber großen Änderungsbedarf: So erklärte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), "Turnen auf Rezept" sei bei Weitem ungenügend. Sie könne sich nicht vorstellen, dass der Bundesrat diesem Gesetzentwurf zustimmen werde. Beim Wissenschaftlichen Institut für Prävention im Gesundheitswesen (WIPiG) ist man vorerst zufrieden, dass es jetzt zumindest vorangeht. Zwar werden die Apotheker – wie alle übrigen Berufsgruppen – im Zusammenhang mit der Ständigen Präventionskonferenz nun nicht mehr ausdrücklich genannt. Doch WIPiG-Geschäftsführer Dr. Helmut Schlager ist sich sicher: "Da sind wir Apotheker sicher dabei."



AZ 2013, Nr. 13/14, S. 3

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