Recht

Wenn ein Arzt Methadon "mitgibt", kann er die Approbation verlieren

(bü). Das Verwaltungsgericht Köln hat das Ruhen der Approbation eines Arztes "wegen nicht ordnungsgemäßer Behandlung von Methadonpatienten" bestätigt. Dem Arzt wird vorgeworfen, viele seiner zahlreichen Sucht-Patienten nicht entsprechend den für die Behandlung mit dem Ersatzstoff Methadon bestehenden Vorschriften behandelt zu haben. Insbesondere soll er suchtkranken Patienten rechtswidrig Methadon zur eigenen Verfügung mitgegeben haben (sogenannte Take-Home-Vergabe). Die vom Arzt dagegen vorgebrachte Argumentation, er sei (doch) gar nicht verurteilt, konterte das Gericht damit, dass "angesichts des Umfangs der festgestellten Verstöße mit hoher Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen sei, "dass es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung" komme.


(VwG Köln, 7 K 7253/10)



AZ 2013, Nr. 12, S. 6

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