Recht

"Überraschende" Klausel verpflichtet nicht zu Branchenbuch-Eintrag

(bü). Anbieter von Branchenbuchverzeichnissen im Internet haben keinen Anspruch auf Bezahlung eines Eintrags, wenn ihr Angebot die "Entgeltklausel" nach dem Erscheinungsbild des Formulars "überraschenden Charakter" hat. Sie ist deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden. (Hier hatte der Anbieter schon mit der Bezeichnung des Formulars als "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank" nicht deutlich gemacht, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handele. Die Aufmerksamkeit des Adressaten sei durch Hervorhebung im Fettdruck und die Formulargestaltung auf die linke Spalte gelenkt worden, während die entscheidende Passage, nämlich die "Vertragslaufzeit" zu einem Preis von 773,50 € pro Jahr, rechts "drucktechnisch so angeordnet" gewesen sei, dass "eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten" gewesen sei.)


(BGH, VII ZR 262/11)



AZ 2013, Nr. 12, S. 6

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