Recht

PKV: In einem "gemischten" Krankenhaus gastiert man "auf eigene Faust"

(bü). Wird ein privat Krankenversicherter (hier wegen psychosomatischer Beschwerden) in einer Klinik behandelt, bei der es sich um eine "gemischte Anstalt" handelt, wofür nach den Versicherungsbedingungen die Leistungen ausgeschlossen sind, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft vorgelegen hat, so muss er den Aufenthalt dort aus eigener Tasche bezahlen (hier in Höhe von 20.000 €). Das Oberlandesgericht Hamm: "Dem Ausschluss liegt ein berechtigtes Interesse des Versicherers zugrunde, weil bei derartigen Anstalten die Abgrenzung zwischen einem versicherten Krankenhausaufenthalt und einem nicht versicherten Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt Schwierigkeiten bereiten kann." (Hier hatte sich der Versicherte ohne vorherige Kontaktaufnahme mit seiner Versicherung in die Klinik begeben.)


(OLG Hamm, 20 U 148/11)



AZ 2013, Nr. 11, S. 4

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