DAZ Aktuell

Verhandlungen über Erstattungspreise gescheitert

Schiedsstelle hat das letzte Wort im Streit um europäische Vergleichspreise

BERLIN (ks/bah). Die Arzneimittelpreise welcher europäischen Länder sollten zum Vergleich herangezogen werden, wenn in Deutschland künftig Erstattungspreise für neue Medikamente verhandelt werden? Die Herstellerverbände der pharmazeutischen Industrie und der GKV-Spitzenverband sind in dieser Frage konträrer Auffassung. Daran änderte auch die jüngste Verhandlung am 23. Februar nichts. Nun ist die Schiedsstelle am Zug.

Die Schiedsstelle hatte eigentlich einen Schiedsspruch vermeiden wollen. Sie hatte den Verhandlungspartnern BAH, BPI, Pro Generika und vfa auf der einen und dem GKV-Spitzenverband auf der anderen Seite nahegelegt, noch einmal nachzuverhandeln. Und zwar unter gewissen Vorgaben der Schiedsstelle. So sollte der Länderkorb als quantitatives Element einen Bevölkerungsanteil in allen EWR-Ländern (ohne Deutschland) von mindestens 80 Prozent haben. Zudem sollte er vorrangig Länder enthalten, die eine mit Deutschland vergleichbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen.

Für die Nachverhandlung hatte die Schiedsstelle eine Frist bis zum 24. Februar 2012 gesetzt – diese ist nun ergebnislos verstrichen. Die Schiedsstelle wird daher nun in Kürze auf Basis der eigenen Vorgaben über den Länderkorb entscheiden. Zudem wird sie – wie bereits angekündigt – eine Konkretisierung des in § 130b Abs. 1 SGB V verwendeten Begriffes der "tatsächlichen Abgabepreise" in ihren Schiedsspruch aufnehmen.



DAZ 2012, Nr. 9, S. 32

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