DAZ aktuell

Meldepflicht wird erweitert

Vier weitere Erkrankungen werden meldepflichtig

BERLIN (jz). Röteln, Mumps, Windpocken und Keuchhusten sollen zukünftig auch meldepflichtig sein. Am 9. Februar stimmte der Bundestag einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu. Darüber hinaus wurde durch Verkürzung der Meldefrist für eine Beschleunigung des Meldewesens gesorgt.

Ursprünglich plante die Bundesregierung im Zuge der Neuregelung der Internationalen Gesundheitsvorschriften, nur Röteln in den Katalog der meldepflichtigen Krankheiten aufzunehmen. Der Gesundheitsausschuss ergänzte den Gesetzentwurf um drei weitere impfpräventable Erkrankungen: Mumps, Windpocken (Varizellen) und Keuchhusten (Pertussis). Jede der drei Erkrankungen gehe mit typischen Symptomen einher und könne daher klinisch diagnostiziert werden, so die Begründung der Ergänzung.

Durch die Meldepflicht können Maßnahmen des Gesundheitsamtes – wie Quarantäne, Riegelungsimpfungen bei Mumps und Varizellen oder Chemoprophylaxe im Falle von Pertussis – frühzeitiger einsetzen. Die gewonnenen Daten sind außerdem für epidemiologische Auswertungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme und die Effektivität der unterschiedlichen Impfungen von Bedeutung. So soll laut der Ergänzungsbegründung die Impfempfehlung bezüglich Keuchhusten auf Grundlage der Erkenntnisse in den neuen Ländern ausgedehnt worden sein.

Auch die Erfahrungen aus der EHEC-Epidemie führten zu einer Neuerung: Viel zu spät seien Robert Koch-Institut und Bundesgesundheitsministerium in der Lage gewesen, die Situation beurteilen zu können, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) während der 45-minütigen Debatte im Bundestag. Die Neuinfektionszahlen seien häufig erst viel zu spät angekommen. Meldungen von Ärzten müssen daher künftig innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen. Auch die Fristen für die Übermittlung vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das Robert Koch-Institut werden von derzeit 16 Tagen auf höchstens vier Tage verkürzt.

Nun muss der Gesetzentwurf noch den Bundesrat passieren. Zustimmungsbedürftig ist er allerdings nicht.



DAZ 2012, Nr. 7, S. 41

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