Prisma

Diuretikum soll bei Autismus helfen

Für Erkrankungen des Autismus-Spektrums gibt es bislang kaum Behandlungsansätze. In einer doppelblinden randomisierten Studie hat sich nun jedoch ein Diuretikum als hilfreich erwiesen.

Die Wand einreißen Autistische Kinder sind nur schwer erreichbar. Mithilfe eines Diuretikums sollen sie empfänglicherfür andere werden.  Foto: altanaka – Fotolia.com

Das Schleifendiuretikum Bumetanid ist eigentlich zur Ausschwemmung von Ödemen bei Leberzirrhose, beim Nephrotischen Syndrom und bei Herzinsuffizienz zugelassen – allerdings nicht in Deutschland. Es kann nachweislich die Chloridkonzentration in Zellen senken. Ausgehend von der Beobachtung, dass bei Kindern mit Autismus erhöhte Konzentrationen von Chloridionen in Nervenzellen vorzufinden sind, haben Wissenschaftler um Yehezkel Ben-Ari vom Institut de Neurobiologie de la Méditerranée in Marseille Bumetanid nun erstmals im Rahmen einer Studie zur Behandlung von Autismus-Symptomen eingesetzt. Sechzig Kinder mit Asperger-Syndrom oder einer anderen Autismus-Form im Alter zwischen drei und elf Jahren erhielten über einen Zeitraum von drei Monaten täglich Bumetanid oder ein Placebo. In der Bumetanid-Gruppe kam es den Studienautoren zufolge zu einer Symptomverbesserung um fast zehn Prozent auf der Childhood Autism Rating Scale. Die betroffenen Kinder zeigten sich weniger zurückgezogen und offener für die Kommunikation. Die einzig relevante Nebenwirkung betraf das Absinken der Kaliumwerte im Blut. Hier konnte laut Ben-Ari jedoch erfolgreich gegengesteuert werden. Die Studienautoren hoffen nun, dass ihre Ergebnisse Anlass für größer ausgelegte Studien mit Bumetanid werden. Kritiker der Studie bezeichnen den Therapieerfolg allerdings als gering. Auch zweifeln sie den Zusammenhang zwischen erhöhter Chloridkonzentration in Nervenzellen und Autismus-Symptomen an. Ob tatsächlich weitere Studien mit Bumetanid folgen, muss daher abgewartet werden.


sk/ral


Quelle: Ben-Aris Y. et al.: Transl. Psychiatry, Online-Vorabpublikation,
DOI: 10.1038/tp.2012.124



DAZ 2012, Nr. 51, S. 8

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