DAZ aktuell

Praxisgebühr-Aus besiegelt

Bundesrat hat Abschaffung zugestimmt

BERLIN (daz). Der Bundesrat hat am 14. Dezember endgültig das Aus für die Praxisgebühr besiegelt. Sie entfällt damit zum 1. Januar 2013. Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Praxisgebühr mit Zustimmung der Union im Jahr 2004 eingeführt. Seither mussten alle Kassenpatienten bei jedem ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch pro Quartal sowie bei jedem Facharztbesuch ohne Überweisung zehn Euro bezahlen. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) begründete die Abschaffung mit der bei ihrer Einführung erhofften, aber ausgebliebenen Steuerungswirkung.

Weiterer Grund: die über die Jahre angesammelten Reserven von rund 23,5 Milliarden Euro in Gesundheitsfonds und Gesetzlicher Krankenversicherung. Dies im Hintergrund, ließen sich die durch den Wegfall der Praxisgebühr ab 2013 entstehenden Mehrausgaben kompensieren, erklärte das Bundesgesundheitsministerium jüngst. Die Krankenkassen erhalten aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2013 und 2014 höhere Zuweisungen. So könnten auch die zwei Milliarden Euro, die die Praxisgebühr den Kassen jährlich eingebracht hat, weggesteckt werden, ohne die finanzielle Stabilität in der GKV zu gefährden.

Das Aus war innerhalb der Koalition eine Forderung der FDP – die Union hätte lieber daran festgehalten, um ein Dahinschmelzen der Milliardenreserven zu verhindern. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, erklärte jedoch, am Ende trage die Union den gemeinsam gefundenen Kompromiss "schweren Herzens, aber guten Gewissens" mit. Selbst alle Oppositionsfraktionen im Bundestag hatten für die Abschaffung der ungeliebten Gebühr gestimmt.



DAZ 2012, Nr. 51, S. 29

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