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Maulwurf gesucht

Staatsanwalt ermittelt im BMG – Spionageverdacht gegen Lobbyisten aus der Apothekerschaft

BERLIN (lk). In den letzten Jahren hat man sich im Bundesgesundheitsministerium immer wieder über die gute Informationslage bei Gesprächspartnern aus der Apothekerschaft über interne Vorgänge und noch geheime Regierungsentwürfe gewundert. Nun sucht die Berliner Staatsanwaltschaft nach dem Maulwurf. Im Spionageverdacht stehen ein "Lobbyist aus der Apothekerschaft" und ein Mitarbeiter eines externen IT-Dienstleisters des BMG. Es soll für die Informationsbeschaffung sogar Geld geflossen sein.

Ein Maulwurf soll dafür verantwortlich sein, dass in den vergangenen Jahren mehrfach vorzeitig Interna aus dem BMG nach außen gedrungen sind. Unter Verdacht stehen ein IT-Dienstleister – und ein „Lobbyist aus der Apothekerschaft“.  Foto: ak123 – Fotolia.com

Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber DAZ.online die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Ausspionierens von Regierungsunterlagen und des Verdachts auf Verstöße gegen den Datenschutz. Auch das BMG bestätigte das Verfahren. Im BMG wurde bereits eine Durchsuchung durchgeführt und Beweismaterial sichergestellt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stehen zwei Personen im Verdacht, seit 2010 interne Unterlagen aus dem BMG abgezogen und weitergeleitet zu haben. Dabei soll für die Informationsbeschaffung Geld gezahlt worden sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen dabei ein Mitarbeiter eines externen IT-Dienstleisters des BMG und ein "Lobbyist aus der Apothekerschaft" gegen Bezahlung gemeinsame Sache gemacht haben.

Weitere Einzelheiten wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen. Zur Höhe der in Rede stehenden Geldbeträge machte der Sprecher keine Aussage. Ob es sich beim "Lobbyisten aus der Apothekerschaft" um einen Mitarbeiter der ABDA, des DAV oder der BAK handelt, wollte sich der Sprecher ebenfalls nicht äußern. Unklar ist derzeit, wie das Ermittlungsverfahren ins Rollen kam. Weder das BMG noch die Staatsanwaltschaft wollten die Frage beantworten, wer den Hinweis gegeben hat oder ob Anzeige erstattet wurde.



DAZ 2012, Nr. 50, S. 21

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