Prisma

Ein Cocktail macht Immunzellen fit

Natürliche Killerzellen (NK-Zellen) sind eine wirksame Waffe unseres Immunsystems gegen Krebs. Allerdings sind die Zellen nicht angriffslustig genug, um solide Tumoren zurückzudrängen. Mithilfe eines Cocktails aus drei Interleukinen wollen Krebsforscher dies ändern.

NK-Zellen sind Bestandteil des angeborenen Immunsystems und agieren gegen Krebszellen verschiedenen Ursprungs – auch gegen solche, die von anderen Immunzellen nicht mehr wahrgenommen werden können. Das Problem: NK-Zellen sind nur kurzfristig aktiv. Therapieerfolge gibt es daher bislang zwar bei bestimmten Formen von Blutkrebs, nicht jedoch bei soliden Tumoren.

Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums wollen dies ändern. Ihnen ist es nun erstmals gelungen, das tödliche Potenzial der NK-Zellen bei Mäusen mit einem Cocktail aus drei verschiedenen Immunbotenstoffen, den Interleukinen 12, 15 und 18, zu verbessern. NK-Zellen, die in der Kulturschale entsprechend aktiviert und dann in krebskranke Mäuse gespritzt wurden, bremsten bei ihnen das Tumorwachstum signifikant. Die Mäuse lebten deutlich länger, bei einem Viertel der Tiere verschwanden die Tumoren sogar vollständig. Unbehandelte NK-Zellen dagegen waren wirkungslos. Bei den Mäusen vermehrten sich die mit dem Cocktail vorbehandelten NK-Zellen zunächst stark. Außerdem wurden sie offenbar durch andere Immunzellen im Körper der erkrankten Mäuse erneut stimuliert und dadurch in einem aktiven Zustand gehalten. Selbst nach drei Monaten entdeckten die DKFZ-Forscher noch aktive, funktionsfähige NK-Zellen in den Mäusen, sogar nachdem die Tumoren bereits abgestoßen worden waren. Bisher war ein solches immunologisches Gedächtnis nur von Zellen des erworbenen Immunsystems bekannt. Auch NK-Zellen des Menschen zeigen nach Aussage der Forscher in der Kulturschale nach Behandlung mit dem Cocktail alle molekularen Anzeichen einer langanhaltenden Aktivierung.


hel/ral


Quelle: Ni, J., et al.: J. Exp. Med., Online-Vorabpublikation, DOI: 10.1084/jem.20120944



DAZ 2012, Nr. 50, S. 8

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