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Apothekenbetriebsordnung kostet 5,1 Mio. Euro

Normenkontrollrat kritisiert den Kostenaufwand

BERLIN (lk). Die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegte Novelle zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) kostet die 21.400 Apotheken einmalig 5,1 Millionen Euro. Zu dieser Rechnung kommt der Normenkontrollrat der Bundesregierung (NKR) in seiner Stellungnahme zur Kabinettsvorlage.

"Die Verordnung enthält für Apotheken belastende und entlastende Maßnahmen", heißt es darin. Nach Schätzung des Ressorts reduziere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 0,9 Millionen Euro. "Hinzu kommt jedoch einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro", so der NKR. Die Entlastungen träten überwiegend bei den neu einzurichtenden Apotheken ein, während die zusätzlichen Belastungen sowohl neu einzurichtende als auch die bestehenden Apotheken träfen.

"Der Schwerpunkt der Einmalkosten liegt mit rund 3,7 Millionen Euro bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in den Apotheken", so der NKR. Das Gremium weise darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im ursprünglichen Entwurf eine Verpflichtung nur für Apotheken für notwendig erachtete, soweit diese Defekturarzneimittel, patientenindividuelle Blister oder patientenindividuelle parenterale Zubereitungen herstellen. Diese Pflicht werde aufgrund der Verbände- und Länderanhörung jetzt auf alle Apotheken ausgeweitet.

Das Fazit der Bürokratie-Agentur der Bundesregierung: "Auch wenn bereits zahlreiche Apotheken auf freiwilliger Basis ein QM-System eingeführt haben, erhöht sich der einmalige Erfüllungsaufwand deutlich."


ABDA begrüßt Stärkung der Präsenzapotheke


Intensiv hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gegen die "Apotheke light" im Rahmen der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung gekämpft. Jetzt zeigt sich der Verband in einer ersten knappen Stellungnahme verhalten zufrieden mit dem Ergebnis: "Wir begrüßen die Stärkung der Präsenzapotheke gegenüber der Filialapotheke", sagte eine ABDA-Sprecherin gegenüber der DAZ.

Allerdings sieht die ABDA noch Probleme bei den neuen Regelungen für Rezeptur und Defektur: "Hier sollte noch nachgebessert werden", fordert die ABDA. Bei Rezeptur und Defektur sehe der Entwurf "abgespeckte Pflichtleistungen" vor, etwa bei Geräten und Ausgangsstoffen. "Wir sehen dies kritisch, auch vor dem erklärten Ziel, mehr Qualität im Bereich der Rezeptur zu erreichen", so die ABDA-Sprecherin.

Aber auch den Punkt, der bei den meisten Apothekern auf Zustimmung stößt, nämlich die Abschaffung einer Privilegierung von Filialapotheken hinsichtlich Laborausstattung, betrachtet der NKR kritisch: So kann der NKR "nicht nachvollziehen, dass die vorgesehene Vereinfachung nicht weiterverfolgt wird", so die Stellungnahme des Regierungsgremiums, das über den Bürokratieabbau in Deutschland wacht. Um den Aufwand der Apotheken zu verringern, "hatte das Ressort vorgesehen, die Anforderungen an die Labor-Vollausstattung zu reduzieren", schreibt der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zur Kabinettsvorlage: "Profitiert hätten hiervon Apotheken in einem Filialverbund." Die Vertreter der Filialapotheken hätten darauf hingewiesen, dass in zahlreichen zum Verbund gehörenden Apotheken die umfangreiche und teure Labor-Vollausstattung nicht benötigt werde. Dem sei in der Anhörung das im Apothekengesetz verankerte Prinzip der Vollapotheke gegenübergestellt worden. Der NKR hält jedoch weitere Anstrengungen zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für bereits bestehende Apotheken für erforderlich.


Der Nationale Normenkontrollrat


Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde 2005 zwischen CDU, CSU und SPD die Einrichtung eines Normenkontrollrates vereinbart. Diese Vereinbarung wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrates vom 14. August 2006 umgesetzt.

Demnach müssen die Bundesministerien bei neuen Gesetzentwürfen z. B. umfassend alle Folgekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung ausweisen und dem Nationalen Normenkontrollrat zur Stellungnahme vorlegen. Der NKR prüft bereits bei der Erarbeitung die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung, insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit. Darüber hinaus prüft er die Darstellung der sonstigen Kosten der Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen. Abschließend nimmt der Nationale Normenkontrollrat zu den Vorlagen unmittelbar vor der Kabinettsbefassung Stellung.

Der Nationale Normenkontrollrat erstellt jährlich Tätigkeitsberichte für die Bundeskanzlerin, in denen er unter anderem Empfehlungen zum Bürokratieabbau abgibt.



DAZ 2012, Nr. 5, S. 40

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