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1,75 Euro oder 2,05 Euro?

Wie befürchtet, sind die Verhandlungen zum Kassenabschlag am 14. 11. an der Weigerung des GKV-Spitzenverbandes gescheitert, die "Vor-AMNOG-Höhe" von 1,75 Euro als Ausgangsbasis anzuerkennen. Auf der ABDA-Pressekonferenz am 15. 11. informierte sich auch ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer über die geplante Kampagne der Standesvertretung, die Hintergründe für das Scheitern sowie das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten auf eine baldige Lösung durch die Schiedsstelle.

Wie bereits für die Jahre 2009 und 2010 beantragt der Deutsche Apothekerverband (DAV) auch für 2013 ein Schiedsverfahren. Die unabhängige Schiedsstelle wird voraussichtlich wieder von dem bisherigen, mit der Materie vertrauten Vorsitzenden Dr. Rainer Daubenbüchel geleitet.

Der DAV sieht die Selbstverwaltung in puncto Kassenabschlag als weitgehend gescheitert an und hofft auf eine politische Festlegung der Ausgangsbasis auf 1,75 Euro, wie es sowohl Gesundheitsminister Daniel Bahr als auch die Gesundheitsexperten Johannes Singhammer (CSU) und Jens Spahn (CDU) vertreten hatten. Allerdings wurde aus dem Ministerium bereits angekündigt, man wolle sich in das laufende Verfahren nicht einmischen. Barbara Neusetzer kommentierte: "Solange der GKV-Spitzenverband das Sonderopfer der Jahre 2011 und 2012 beim Kassenabschlag nicht anerkennt, sind Verhandlungen der Selbstverwaltung eine Illusion, denn dazu gehören Partner, die von gleichen Grundvoraussetzungen ausgehen. Der GKV-Spitzenverband ist dazu aber nicht bereit!"


ADEXA zum Abbruch der Verhandlungen


Mit dem AMNOG hatte die Regierung ein auf zwei Jahre befristetes Sparpaket zulasten der öffentlichen Apotheken und zugunsten der zum damaligen Zeitpunkt finanziell unterfinanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung aufgelegt.

Jetzt – nach Ablauf dieser zwei Jahre – hat sich die Situation drastisch geändert: Während die Kassen Milliardenüberschüsse hüten, hat der Sparzwang viele der ohnehin durch diverse "Reformgesetze" geschröpften Apotheken an die Grenzen der Belastbarkeit geführt oder sogar zur Schließung gezwungen.

Apothekeninhaber und Mitarbeiter erwarten, dass dieses Sonderopfer jetzt vereinbarungsgemäß aufgehoben wird und ihre pharmazeutische Arbeit zugunsten der Versicherten von den Kassen anerkannt und entsprechend honoriert wird.

Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und ein Ende des wachsenden Fachkräftemangels ist nur bei fairen Gehältern für die rund 131.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich – und einer leistungsgerechten Honorierung der Apotheken. Dabei sollte in Zukunft auch die Beratungsleistung der Apotheken honoriert werden. Schließlich bescheren die Apotheken durch die Betreuung und Beratung der Patienten den Kassen erhebliche Ersparnisse.

Die Befristung des für zwei Jahre von 1,75 Euro auf 2,05 Euro erhöhten Zwangsrabatts an die Kassen ist im Übrigen von Vertretern der Regierungsparteien und insbesondere von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr mehrfach öffentlich betont worden.

Indem die Kassen diese Vorgaben des Gesetzgebers ignorieren, schwächen sie die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und gleichzeitig das Vertrauen der Politik in die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung.

Als Interessenvertretung der Angestellten aller Berufsgruppen in den öffentlichen Apotheken unterstützt ADEXA daher die begründeten Forderungen der ABDA, des Deutschen Apothekerverbandes und der Arbeitgebervertretungen auf Landesebene ausdrücklich. Die durch Rabattverträge und die neue Apothekenbetriebsordnung stetig steigende Arbeitsbelastung ist in Form einer weiteren Absenkung des Abschlags zu berücksichtigen.


Dr. Sigrid Joachimsthaler



DAZ 2012, Nr. 47, S. 108

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