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Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2013 muss bis spätestens 10. Januar 2013 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt.

Der Antrag ist zu richten an das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Zentralstelle für Gesundheitsberufe – Landesprüfungsamt – , Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken.



DAZ 2012, Nr. 46, S. 107

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