DAZ aktuell

Retaxgefahr bei Jumbopackungen

Übergangsfrist abgelaufen – Softwarehäuser warnen

BERLIN (jz). Zum 31. Oktober ist die Übergangsfrist der Packungsgrößenverordnung ausgelaufen. Arzneimittelpackungen, deren Inhalt die größte aufgrund der Packungsgrößenverordnung festgelegte Messzahl überschreitet, werden damit seit dem 1. November nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Für die Apothekensoftwarehäuser kam das Ende "sehr kurzfristig", wie es in einer Mitteilung des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) heißt. Der Verband hält Apotheker daher dazu an, sich bei der Entscheidung der Abgabefähigkeit von Großpackungen nicht allein auf die Apothekensoftware zu verlassen.

Im Jahr 2011 hatten sich Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband auf eine Neufassung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung geeinigt. Darin wurde auch eine Übergangsfrist für die Abgabe von Arzneimitteln mit alten N-Kennzeichnungen vereinbart. Nachdem die Meinungen über das Ende der Übergangsfrist zwischen Kassen und Apothekern auseinandergegangen waren, erklärte das Bundesgesundheitsministerium am 23. Oktober 2012, es sei der Auffassung des GKV-Spitzenverbands: Die Übergangsregelung sei auf 18 Monate befristet. Seit dem 1. November sind damit Packungen nicht mehr zulasten der GKV abzugeben, wenn die Packung größer als die höchste vorhandene Messzahl (neue N3) ist.

Apotheker tragen Risiko der Nichterstattung

Für die Apothekensoftwarehäuser kam die Ankündigung zu spät, um die Änderung rechtzeitig in der Software zu berücksichtigen. "Übergangsfristen haben gemeinhin den Sinn, dass nach deren Ablauf entweder das Problem nicht mehr besteht oder man innerhalb der dadurch gewonnenen Zeit eine praktikable Lösung für den Umgang mit dem Problem schaffen konnte", betonte der ADAS-Vorsitzende Mathias Schindl. Beides sei in diesem Fall nicht geschehen.

Ab November bestehe für Apotheker bei der Abgabe von Großpackungen daher ein erhöhtes Risiko der Nichterstattung. Laut Schindl werden damit Apotheker ein weiteres Mal "unverschuldet mit einem finanziellen Risiko alleine gelassen, weil von den zuständigen Stellen nicht rechtzeitig für eine Klärung Sorge getragen wurde".

Lösung nicht absehbar – "das kann Monate dauern"

Wann die Apothekensoftware entsprechend angepasst werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Die mit dem Artikelstamm an die Softwarehäuser bereitgestellten Daten der ABDATA ermöglichen derzeit keine eindeutige Klärung der Abgabefähigkeit. Gegenüber der DAZ erklärte Schindl, leider würde seitens der Kassen immer häufiger etwas beschlossen, was gar nicht umsetzbar sei. Die Softwarehäuser stünden jedoch in engem Kontakt mit der ABDATA, die ebenfalls händeringend nach einer Lösung suche. "Das kann aber noch Monate dauern."

Der ADAS-Vorsitzende rät Apothekenleitern daher "dringend", sich mit der Erstattungsfähigkeit von Großpackungen zu befassen. Mit Detailfragen sollten sie sich an den jeweils zuständigen Landesapothekerverband wenden.



DAZ 2012, Nr. 45, S. 23

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