Was Wann Wo

Mitgliederversammlung des Apothekerverbands

Gemäß § 4 der Satzung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e.V. vom 2. November 1996, zuletzt geändert am 12. 11 .2011, in Verbindung mit § 1 der Geschäftsordnung der Mitgliederver-sammlung berufe ich hiermit die 77. Mitgliederversammlung am Sonnabend, dem 17. November 2012, 15.00 Uhr, nach Kiel, Hotel Kieler Kaufmann, Niemannsweg 102, ein.

Tagesordnung

1. Begrüßung; Dr. Peter Froese, Vorsitzender

2. Vortrag und anschließende Diskussion: "Gesundheitspolitik: Was kommt auf uns zu?"; Prof. Dr. Fritz Beske, Institut für Gesundheits-System-Forschung, Kiel

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

4. Bericht zur aktuellen Lage; Dr. Peter Froese, Vorsitzender

5. Jahresbericht der Geschäftsführung; Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer

6. Anfragen und Diskussion

7. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses

8. Beschluss über die Jahresschlussrechnung und Entlastung des Vorstandes

9. Verschiedenes

An der Mitgliederversammlung können satzungsgemäß nur Mitglieder teilnehmen. Über die Ladung und Zulassung von Gästen entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (§ 4 der Satzung).

Nach § 4 Abs. 2 Buchst. f und Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung können auf Antrag von 15 Mitgliedern weitere Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 3. November 2012 beim Vorstand schriftlich gestellt werden. Sie müssen den Beratungsgegenstand genau bezeichnen und eine Begründung enthalten.


Dr. Peter Froese, Vorsitzender



DAZ 2012, Nr. 43, S. 117

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