ADEXA Info

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge neu beantragen!

Elektronisches Verfahren ab 2013

Bis 2010 erhielten die Arbeitnehmer im Herbst ihre neuen Lohnsteuerkarten für das Folgejahr per Post zugesandt. Für die Jahre 2011 und 2012 galt eine Übergangsregelung. Zum 1. Januar 2013 soll nun die elektronische Lohnsteuerkarte an den Start gehen. Von diesem Zeitpunkt an greifen Arbeitgeber auf das neue Verfahren zu und können die "Elektronischen Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM)" für ihre Arbeitnehmer feststellen. Freibeträge für 2013 müssen daher jetzt neu beantragt werden.

Bis vor zwei Jahren wies die Lohnsteuerkarte die für den Lohnsteuerabzug im jeweiligen Jahr relevanten Daten aus. Die Freibeträge mussten jährlich neu eingetragen werden. Für die Jahre 2011 und 2012 wurden mit Blick auf die geplante und zweimal verschobene Einführung des elektronischen Verfahrens keine Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben. Deshalb galten in den letzten beiden Jahren ausnahmsweise die Freibeträge aus dem Jahr 2010 ohne Antrag im Folgejahr weiter. Ab Januar 2013 entfällt diese Regelung.

Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrags (z. B. für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte) müssen nun ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Lediglich Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Formulare für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2013 gibt es beim Finanzamt sowie im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

Frist versäumt? Das Geld geht nicht verloren!

Versäumen Angestellte, rechtzeitig einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beim Finanzamt zu stellen, können sie dies auch im Laufe des Jahres 2013 für die verbleibenden Monate nachholen. Oder sie machen die Aufwendungen erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2013 im Nachhinein geltend. Der Steuervorteil wirkt sich dann zeitverzögert als höhere Einkommensteuererstattung aus.

Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine, erklärt dazu: "Arbeitnehmer brauchen keine Angst zu haben: Die eventuell vom Arbeitgeber zu viel einbehaltene Lohnsteuer geht ihnen nicht verloren."


Quelle: Pressemeldung des BDL vom 26. 9. 2012.


Vorteil für ADEXA-Mitglieder


Lohnsteuerhilfevereine können die überwiegende Mehrzahl aller Beschäftigten und Rentner beraten und unterstützen. Für ADEXA-Mitglieder entfällt dank einer Kooperation die Aufnahmegebühr, wenn sie sich für die Mitgliedschaft in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine entscheiden, die im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) zusammengeschlossen sind. Der Jahresbeitrag ist einkommensabhängig und beinhaltet einen Anspruch auf alle Leistungen ohne zusätzliche Kosten. Die Mitgliedsbeiträge sind außerdem als Steuerberatungskosten in vielen Fällen steuerlich abzugsfähig. Weitere Infos unter www.adexa-online.de im exklusiven Mitgliederbereich oder per E-Mail an: info@adexa-online.de.


Steuertipps auch online im Mitgliederbereich

ADEXA-Mitglieder finden im Login-Bereich eine umfangreiche Sammlung von Steuertipps des BDL – zum Beispiel zu Werbungskosten, zum Abzug von Spenden oder zur Absetzbarkeit von Unfallkosten während des Arbeitsweges.

Daneben gibt es hier exklusive Rechtsinformationen, alle Tarifverträge und Arbeitsvertragsmuster sowie alle Jahrgänge unserer Mitgliederzeitschrift Spektrum ab 2008.



DAZ 2012, Nr. 43, S. 93

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.