Apothekertag

Strukturen, Honorierung und Pharmazie

Der Deutsche Apothekertag 2012 verspricht interessante Diskussionen

Benjamin Wessinger | Über 70 Anträge sind im Vorfeld des diese Woche stattfindenden Apothekertags bei der ABDA eingegangen. Neben der Antragsberatung wird die Hauptversammlung der Apotheker in den sogenannten Arbeitskreisen über die Chancen und Herausforderungen der Apothekenbetriebsordnung und den "Apotheker als Patientenberater in der Kommunikationsgesellschaft" diskutieren. Für den Samstag haben sich die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zur Diskussion angekündigt, bereits am Donnerstag wird Bundesgesundheitsminister Bahr auf dem Apothekertag sprechen.
Foto: DAZ/Schelbert

Unter den Anträgen stechen einige heraus, die nichts weniger als eine Umstrukturierung der ABDA zum Ziel haben. Eine Gruppe von Delegierten um Dr. Christoph Klotz, Thomas Luft und die als "Videoapothekerin" bekannte Ann-Katrin Kossendey fordert eine Umbenennung der ABDA in "ABDA – Bundesinteressenvereinigung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker". Der Präsident und sein Stellvertreter sollen in Zukunft von der Hauptversammlung auf dem Apothekertag direkt gewählt werden. Dies fordert auch ein zweiter Antrag einer weiteren Gruppe von Delegierten. Dadurch bekomme die Arbeit der ABDA-Führungsspitze deutlich mehr politisches Gewicht, heißt es in der Begründung des Antrags. Damit diese Satzungsänderung schon für die noch in diesem Jahr anstehenden Wahlen wirksam sein kann, wird in einem weiteren Antrag der Gruppe um Klotz, Kossendey und Luft gefordert, diese Wahlen auf den Apothekertag 2013 zu verschieben. Ein weiterer Vorteil einer solchen Verschiebung sei, dass die Wahlen dann in zeitlicher Nähe zur Bundestagswahl stattfänden. Dadurch könnten die neuen Amtsinhaber auf Regierungsseite und aufseiten der Berufspolitik unverkrampft miteinander umgehen, und persönliche Altlasten kämen nicht mehr zum Tragen, meinen die Antragsteller.

Mehr Macht für den Apothekertag

Aber nicht nur die Wahlen sollen in Zukunft von der Hauptversammlung der Apotheker durchgeführt werden, auch in allen anderen "wichtigen Fragen" soll auf dem Apothekertag entschieden werden. Dafür soll die ABDA-Satzung so geändert werden, dass die Versammlung der Delegierten des Deutschen Apothekertags über die Satzung, über die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung und der Hauptversammlung, über die Wahl und die Abberufung der gewählten Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes sowie über die Entlastung des Gesamtvorstandes und des Geschäftsführenden Vorstandes, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen, über die Haushalts- und Kassenordnung, über den Haushaltsplan und die Rechnungslegung sowie über rechtsgeschäftliche und sonstige rechtliche Verpflichtungen der Bundesvereinigung berät und entscheidet. Damit würden entscheidende Befugnisse von der ABDA-Mitgliederversammlung auf die Hauptversammlung der Apotheker übergehen.

Außerdem soll sich "die ABDA" in Zukunft zur Hälfte aus "direkt von der Apothekerschaft an der Basis gewählten voll stimmberechtigten Delegierten" und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Kammern und Verbände zusammensetzen. Bisher besteht die ABDA aus den 17 Landesapothekerkammern und den 17 Apothekerverbänden.

Auch der Ablauf des Apothekertags soll nach dem Willen der Gruppe geändert werden. Es sollen insgesamt zwei Stunden eingeplant werden, während derer zehn "berufsrelevante Verbände" ein Rederecht von jeweils fünf Minuten vor dem Apothekertag erhalten sollen. Laut der Antragsbegründung sind mit diesen Verbänden beispielsweise die Apothekengewerkschaft Adexa oder der Verband der Apothekenkooperationen gemeint, weitere Beispiele oder Details werden nicht genannt.

Politische Visionen

Dieselbe Gruppe von Delegierten fordert in weiteren Anträgen, dass die ABDA sich verstärkt in der Erarbeitung gesundheitspolitischer Visionen engagieren solle, statt nur auf Vorschläge der Politik zu reagieren. Der Berufsnachwuchs solle gezielt unterstützt werden, um den Berufsstand insgesamt zu stärken, wird gefordert, und "dass die ABDA zukünftig schneller und vor allem offensiver auf apothekerfeindliche Pressemeldungen und Äußerungen reagiert". Außerdem soll die Hauptversammlung beschließen, dass die ABDA in Zukunft ihre Pläne und ihre politische Vorgehensweise offenlegt. In diesem Antrag werden eine größere Offenheit und mehr Transparenz gefordert, um die Arbeit der Standesvertretung "um das Geschäftsgebaren und die Arbeit unserer Standesvertreter für die Basis der Apothekerschaft plausibel erscheinen zu lassen." Für einen schnellen Informationsfluss sollten Fax- und E-Mail-Verteiler eingerichtet werden, aber auch soziale Medien wie Facebook genutzt werden.

In der Begründung dieses Antrags heißt es, dass durch diese Maßnahmen eine stärkere Einbindung der Basis bewirkt und dadurch ein größeres kreatives Potenzial nutzbar gemacht werde. Die Satzungsänderung durch die letzte ABDA-Mitgliederversammlung, die die Teilnehmer an Sitzungen unter Androhung von Strafe zur Geheimhaltung verpflichtet, wird als "Maulkorberlass" und "skandalös" bezeichnet.

Das genaue Gegenteil fordert ein Antrag der Landesapothekerkammer Thüringen: Unter dem Titel "Versachlichung der Diskussion" wird die ABDA aufgefordert, die Kommentarfunktion auf ihrer Facebook-Seite zu deaktivieren. Gleichzeitig soll auf der Website der ABDA ein durch Passwort geschütztes Diskussionsforum geschaffen werden, auf dem der Berufsstand anonym, "aber durch den Mitgliedsbereich von der Öffentlichkeit getrennt", diskutieren kann. Damit soll die Diskussionskultur, die teilweise persönlich beleidigend und diffamierend sei und dem Ansehen des Berufsstandes schade, versachlicht werden. Der richtige Platz für Diskussionen seien Kammer-, Delegierten- und Mitgliederversammlungen, so der Antrag.

Honorierung

Eine wichtige Rolle während der Antragsberatungen wird das Thema Honorierung spielen. Gleich mehrere Anträge verschiedener Kammern und Verbände und auch des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA fordern eine bessere Honorierung. Dazu soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass der Festzuschlag zukünftig jährlich angepasst werden muss. Eine Erhöhung des prozentualen Zuschlags von drei auf sechs Prozent wird genauso gefordert wie die Anpassung der Zuschläge für Notdienste, Rezepturen und Betäubungsmittel.

Auch mit der Honorierung der Belieferung mit Hilfsmitteln wird sich der Apothekertag beschäftigen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe möchte den Gesetzgeber auffordern, in der Hilfsmittelbelieferung ein Erstattungssystem mit Festzuschüssen zu etablieren und sozialrechtliche Vorschriften zu erlassen, die das Abwälzen von Verwaltungskosten, beispielsweise Gebühren für Genehmigungen, auf die Leistungserbringer untersagen.

Der Hessische Apothekerverband fordert, spätestens zum Jahreswechsel Naturalrabatte auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder zuzulassen.

Apothekenbetriebsordnung

Die novellierte Apothekenbetriebsordnung wird in mehreren Anträgen zum Arbeitskreis 1 thematisiert. In einem Leitantrag hat der ABDA-Vorstand die Forderung mehrerer Kammern zusammengefasst, bei der Umsetzung der ApBetrO auf eine bundeseinheitliche und praxisrelevante Auslegung und Überwachung hinzuwirken. In dem Antrag werden die zuständigen Länderministerien und Überwachungsbehörden aufgefordert, dazu mit den berufsständischen Organisationen der Apothekerschaft zusammenzuarbeiten.

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern möchte, dass der Gesetzgeber aufgefordert wird, die ApBetrO noch einmal zu ändern. Die Herstellung von Defekturen soll "entsprechend den Anforderungen an die Herstellung von Rezepturen erfolgen" können. Eine weitere Forderung der nordostdeutschen Kammer ist, dass das Inkasso der Herstellerrabatte in Zukunft nicht mehr von den Apotheken durchgeführt werden muss. Es sei nicht nachvollziehbar, finanzielle Verantwortung für einen Bereich zu übernehmen, den man überhaupt nicht beeinflussen kann.

Pharmazeutische Forderungen

Aber auch pharmazeutische Themen werden die Delegierten beschäftigen. Die Kammern Baden-Württemberg und Nordrhein sowie der baden-württembergische Verband fordern, dass die pharmazeutischen Hersteller verpflichtet werden, Angaben über die Teilbarkeit, Sondengängigkeit, Zermörserbarkeit, Suspendierbarkeit von Arzneimitteln und ihre Haltbarkeit nach Anbruch den Fachkreisen zur Verfügung zu stellen. Diese Angaben sollten möglichst einfach und direkt verfügbar gemacht werden, beispielsweise über eine Internetseite.

Die Kammer Nordrhein möchte darüber hinaus, dass die Arzneimittelverschreibungsverordnung so geändert wird, dass die Ärzte zukünftig die individuelle Dosierung auf jedem Rezept angeben müssen. Insbesondere durch die häufigen Wechsel der Präparate wegen der Rabattverträge sei es unerlässlich, die Dosierung zu kennen.

Die brandenburgische Kammer stellt den Antrag, unter Regie der Bundesapothekerkammer eine Studie zur stratifizierten Pharmakotherapie und zur Machbarkeit von Gen-Typisierungen auf bestimmte, die Wirksamkeit von Arzneimitteln beeinflussende Polymorphismen und eine anschließende individualisierte Therapie zu erstellen. Der Apothekerverband Nordrhein fordert, alle N-Acetylcystein-haltigen Präparate als apothekenpflichtig einzustufen, die Kammer Thüringen, dass ein bundesweites Rücknahmesystem für Altarzneimittel eingeführt wird, mit einer Rücknahmepflicht durch die Industrie.

Alte Bekannte

Die Entsorgung alter Arzneimittel und einige weitere Anträge waren schon auf vergangenen Apothekertagen Thema. Fast schon ein Dauerbrenner ist das Thema Öffentlichkeitsarbeit der ABDA; vor allem Auftritte von Apothekern im Fernsehen werden immer wieder diskutiert. Diesmal wird in einem Antrag der hessischen Apothekerkammer gefordert, Personen, die im Fernsehen Apotheker darstellen, in die Öffentlichkeitsarbeit der ABDA einzubinden. Dabei werden die Serien "Rote Rosen" und "Dahoam is dahoam" genannt, in denen der Beruf des Apothekers positiv dargestellt wird.

Auch die Forderung des ABDA-Vorstandes, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu untersagen, und die Anträge des Verbandes und der Kammer Baden-Württemberg und der Kammer Berlin, die Schnittstellenproblematik bei der Entlassmedikation anzugehen, betreffen Probleme, die seit Jahren bestehen.



DAZ 2012, Nr. 41, S. 46

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