Pharmazeutisches Recht

Hilfsmittelverzeichnis und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis –

Vom 13. September 2012 (aus BAnz AT 20.09.2012 B4)


Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband der Krankenkassen und Pflegekassen) erstellt gemäß § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist regelmäßig fortzuschreiben und im Bundesanzeiger bekannt zu machen.


Der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen erstellt gemäß § 78 des Elften Buches Sozialgesetzbuch als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis ein Verzeichnis der von der Leistungspflicht umfassten Pflegehilfsmittel (Pflegehilfsmittelverzeichnis).


Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen gleichzeitig handelnd als Spitzenverband der Pflegekassen hat weitere Produkte in das Hilfsmittel- und das Pflegehilfsmittelverzeichnis eingestellt und Änderungen an bestehenden Produkteinträgen (z. B. der Produktbezeichnung, der Artikelnummer, der Konstruktionsmerkmale) vorgenommen. Der volle Wortlaut dieser Ergänzungen und Änderungen findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.


Berlin, den 13. September 2012
GKV-Spitzenverband der Krankenkassen und Pflegekassen


Im Auftrag
Dr. Monika Kücking



DAZ 2012, Nr. 40, S. 117

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