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EAV: Bonus schrumpft auf einen Euro

Holländische Versandapotheke steckt zurück – doch den Boni-Kampf gibt sie nicht auf

BERLIN (ks). DocMorris wirbt noch immer offensiv mit einem Bonus von "bis zu 15 Euro" pro Rezept. Die Europa Apotheek gibt sich angesichts der nun klaren Rechtslage weniger provokativ: Die Venloer Versandapotheke bietet nur noch einen Bonus von einem Euro pro verordnetes Medikament, also maximal drei Euro pro Rezept.
Ein Euro pro Medikament Mit diesem Bonus von bis zu 3 Euro proRezept liegt die Europa ApotheekVenlo rechtlich nun auf der sicherenSeite. Foto: mpanch – Fotolia.com

In einem Newsletter und auf ihrer Webseite informiert die Europa Apotheek Venlo (EAV) ihre Kunden: Sicher hätten sie von der Ende August ergangenen Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe gehört: Danach gilt die deutsche Preisbindung "auch für uns als niederländische Apotheke (…), wenn wir verschreibungspflichtige Arzneimittel an Kunden aus Deutschland versenden". Deshalb habe man sich entschieden, den Rezeptbonus auf einen Euro pro Medikament auf einem Rezept anzupassen. Wettbewerbsrechtlich liegt die EAV damit auf der sicheren Seite. Der Bundesgerichtshof hatte in seinen vor rund zwei Jahren ergangenen Boni-Urteilen auch deutschen Apotheken einen Ein-Euro-Bonus zugestanden.

EAV beschwert sich bei EU-Kommission

Doch nicht nur der Gemeinsame Senat hat entschieden – auch der Gesetzgeber ist aktiv geworden. In Kürze wird im Arzneimittelgesetz ausdrücklich klargestellt sein, was Deutschlands oberste Richter schon jetzt als geltendes Recht sehen. Die EAV empört sich hierüber: Die Bundesregierung wolle "per Gesetz finanzielle Vorteile beim Bezug rezeptpflichtiger Arzneimittel für chronisch kranke Patienten verbieten". Doch die Apotheke werde weiter für ihre Kunden und gegen das "in hohem Maße patienten- und verbraucherfeindliche Gesetz" kämpfen: "Unsere Beschwerde liegt der EU-Kommission in Brüssel bereits vor!", so die holländische Versandapotheke.

Die EAV kamen ihre höheren Boni bereits teuer zu stehen. Der Bayerische Apothekerverband hatte sowohl wegen des 2,50 Euro-Bonus als auch wegen des zwischenzeitlich gewährten 2,49 Euro-Bonus die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Apotheke erwirkt.


Zum Weiterlesen


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AZ 2012, Nr. 14, S. 8




DAZ 2012, Nr. 39, S. 26

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