Pharmazeutisches Recht

Satzung der LAK Thüringen

Satzung vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Satzung der Landesapothekerkammer Thüringen

Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr.1 des Thüringer Heilberufegesetzes in der Fassung der Neubekanntmachung vom 29. Januar 2002 (GVBl. S. 125), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 08.Juli 2009 (GVBl. S. 592) und aufgrund des § 8 Abs. 1 Satz.1 und Satz 3 Nr. 1 der Satzung der Landesapothekerkammer Thüringen in der Fassung vom 15. Juni 1999, hat die 46. Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Thüringen am 13. Juni 2012 beschlossen:

1. § 3 Abs. 2 der Satzung der Landesapothekerkammer Thüringen wird aufgehoben

2. Diese Satzung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, welcher der Veröffentlichung folgt.


Vorstehende, durch das Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 31. Juli 2012 genehmigte Satzung zur Änderung der Satzung der Landesapothekerkammer Thüringen wird hiermit ausgefertigt.


Erfurt, den 27. August 2012
Ronald Schreiber
Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen



DAZ 2012, Nr. 35, S. 88

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