DAZ aktuell

ABDA: Vergütung völlig unzureichend

Nachbesserung des Verordnungsentwurfs zur Apothekenhonorierung gefordert

BERLIN (diz/abda). „Völlig unzureichend“ ist das Angebot der Politik zur Erhöhung der Apothekenhonorierung um 25 Cent – dies war eine Erkenntnis, zu der die ABDA auf einer vier Stunden dauernden Krisensitzung des ABDA-Gesamtvorstands kam. Ob die Berufsvertretung der Apotheker dagegen mobil machen und beispielsweise Plakat- und andere Aktionen starten wird, war bis zum Redaktionsschluss dieser DAZ noch nicht zu erfahren.
Ort des Geschehens Im Apothekerhaus in der Berliner Jägerstraße hat der ABDA-Gesamtvorstand angesichts der geplanten Erhöhung des Apothekerhonorars um nur 25 Cent eine mehrstündige Krisensitzung abgehalten.

Wie aus dem Apothekerhaus in der Berliner Jägerstraße zu hören war, sollen Fehler der Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums im Zentrum der Kommunikationsoffensive stehen. Am vergangenen Dienstag (31. Juli) war die Fachpresse zu einem Hintergrundgespräch im Apothekerhaus geladen, um über die geplante Stellungnahme an die Bundesregierung informiert zu werden. Darin fordert die ABDA eine Nachbesserung des vorgelegten Entwurfs.


So kommt das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Erhöhung von 25 Cent – eine Rechnung, mit der die ABDA nicht einverstanden sein kann.

Einige wichtige Gründe hierfür:

1. Die Kosten der Apotheken für die Erbringung ihrer Leistungen gegenüber den Patienten sind in den Jahren 2004 bis 2011 allein um 14,4% durch die Inflation gestiegen. Hinzu kommen Mehrkosten für das Apothekenpersonal in Höhe von 18%. Diese Kostensteigerungen müssen ausgeglichen werden, so die ABDA, wenn die Apotheken weiterhin ihr hohes Leistungsniveau halten sollen. Dahinter bleibe der Vorschlag weit zurück. Der Anpassungsvorschlag enthalte aber nicht einmal das Minimum, das mit einer solchen Anpassung erreicht werden müsse, nämlich den Ausgleich der Inflationsrate.

2. Mit dem verwendeten Rechenwerk postuliere die Politik, dass sich die Verbraucher nichts als Beitragseinsparungen wünschten. „Dem treten wir entschieden entgegen. Verbraucherinteressen sind vielfältiger. Im Verbraucherinteresse steht auch die sichere, flächendeckende, Rund-um-die-Uhr Arzneimittelversorgung durch die Apotheke vor Ort“, so die ABDA.

3. Nach jahrelangem Stillstand soll die Apothekenvergütung um nur 3% angehoben werden. Damit werden die berechtigten Interessen der Apotheken, aber auch die berechtigten Interessen der Verbraucher an einer guten Arzneimittelversorgung völlig außer Acht gelassen, heißt es in der Begründung für die geforderte Nachbesserung.

4. Völlig unberücksichtigt bleibe darüber hinaus, dass auch die Apotheken nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt sowie Investitionen und Leistungsverbesserungen bei der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht behindert werden dürften.

Nur so bleibe es dauerhaft möglich, auf hohem qualitativem Niveau tagtäglich

  • eine sichere und hochwertige Arzneimittelversorgung zu garantieren, auch in ländlichen Gebieten,

  • flächendeckenden Nacht- und Notdienst zu leisten, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden lang,

  • maßgeschneiderte Arzneimittel herzustellen, etwa für Kinder oder Menschen mit Allergien.



DAZ 2012, Nr. 31, S. 16

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