Mecklenburg-Vorpommern

Gebührenordnung der Apothekerkammer

Fünfte Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

Gebührenordnung der Apothekerkammer

Vom 27. Juni 2012

Aufgrund des § 23 Abs. 2 Nr. 9 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Heilberufgesetzes vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung vom Gesundheitsrecht und zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetz vom 6. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 405, 409), hat die Kammerversammlung am 13. Juni 2012 folgende Änderung der Gebührenordnung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern (M-V) vom 23. Mai 1992 (AmtsBl. M-V/AAz/1994 S. 190), zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Apothekerkammer M-V vom 12. Juli 2010 (AmtsBl. M-V/AAz. 2010 S. 671, Mitteilungsblatt der Apothekerkammer M-V Nr. 03/ 2010 S. 38), beschlossen:

Artikel 1

Nach Nummer 7 wird eine Nummer 8 mit folgendem Wortlaut angefügt: "8. Entscheidung über den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit dem Beruf der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten 50 bis 500 Euro".

Artikel 2

Die Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schwerin, 13. Juni 2012
Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
Christel Johanns (Präsidentin)
Dr. Christoph Schümann (Vizepräsident)

Zustimmung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, den 18. Juni 2012
Christian Sievers

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern (Teil Amtlicher Anzeiger) und im Mitteilungsblatt der Apothekerkammer veröffentlicht.

Schwerin, den 27. Juni 2012
Christel Johanns (Präsidentin)

DAZ 2012, Nr. 29, S. 99

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