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BGH soll im Zyto-Streit entscheiden

BERLIN (jz). Der juristische Streit um Zytostatika-Lösungen geht in die nächste Runde: Die Münchener Staatsanwaltschaft legte gegen das einen Apotheker freisprechende Urteil des Landgerichts München II Revision ein. Die Frage, ob mithilfe von Gemzar zubereitete Zytostatika-Lösungen patientenindividuelle Rezepturanfertigungen oder Fertigarzneimittel sind, wird damit jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Im Juli 2011 sprach das Landgericht München einen Apotheker vom Vorwurf des Inverkehrbringens von Fertigarzneimitteln ohne Zulassung, der unerlaubten Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Verschreibung und des Betrugs gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten frei. Er hatte in den Jahren 2006 und 2007 auf Rezept Zytostatika-Lösungen auf Basis des Fertigarzneimittels Gemzar zubereitet. In einer Vielzahl der Fälle verwandte er dafür eine ausländische Variante und rechnete nach Listenpreis ab. Dadurch ersparte er sich mehr als 58.500 Euro.

Das Landgericht bewertete dies als strafloses Verhalten. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil jedoch Revision ein. Sie will den Freispruch nicht akzeptieren, denn ihrer Meinung nach brachte der Apotheker keine neu hergestellte Lösung, sondern – in lediglich veränderter Form – das nicht zugelassene Fertigarzneimittel Gemzar in den Verkehr.

Als Termin für die mündliche Verhandlung wurde der 4. September festgelegt.

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