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"Oft besser als private Versicherungsverträge"

Tarifliche Altersvorsorge auch für Azubis

Für die öffentlichen Apotheken wurde der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ab 2002 im (Bundes)rahmentarifvertrag geregelt. Anfang 2012 ist für den Bereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) der tarifliche Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte bAV hinzugekommen. Er gilt auch für PKA-Auszubildende.
Foto: Fotolia/vege

Die Arbeitgeberbeiträge von mindestens 10,00 Euro (für Teilzeitkräfte bis zehn Wochenstunden und PKA-Auszubildende) bis maximal 27,50 Euro (für Mitarbeiter mit mehr als 30 Stunden pro Woche) bilden einen ersten Grundstock. Gerade wer früh anfängt, kann auf diese Weise bis zum Rentenalter erhebliche Beträge ansammeln.

Dazu ADEXAs Zweite Vorsitzende Tanja Kratt: "Wenn die neuen PKA-Azubis zum 1. August in den Apotheken starten, sollten die Arbeitgeber an diesen tariflichen Anspruch denken."

Wenn sich tarifgebundene Mitarbeiter für eine zusätzliche Entgeltumwandlung entscheiden, gibt es außerdem einen 20-prozentigen Zuschuss in Höhe der vom Arbeitgeber eingesparten Sozialabgaben.

Branchenlösung ApothekenRente

Für die Umsetzung hatte der ADA einen tarifvertragskonformen Kollektivvertrag ausgehandelt: die von beiden Tarifparteien empfohlene ApothekenRente. Bis April 2012 waren laut Treuhand Hannover insgesamt rund 24.000 Verträge – ApothekenRente und andere Anbieter – für Apothekenmitarbeiter abgeschlossen.

ADEXA ist übrigens kein Einzelfall einer branchenweiten, tarifvertraglich geregelten bAV. So bieten zum Beispiel IG Metall und Gesamtmetall seit 2002 die MetallRente an, die Mitte 2011 von über 19.000 Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie in Anspruch genommen wurde.

Warum betrieblich vorsorgen?

Zwei Argumente sprechen für den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge: Erstens kommt man über bAV-Gruppenverträge in den Genuss besserer Abschlussbedingungen als bei einem privaten Einzelvorsorgevertrag. Zweitens sind die staatlichen Fördermöglichkeiten oft lukrativer als die private Altersvorsorge. "Für Gewerkschaften und Betriebsräte wie auch Arbeitgeber und ihre Verbände ergibt sich ein klarer sozialpolitischer Arbeitsauftrag, nämlich die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge weiter zu fördern", so Dr. Florian Blank, Wissenschaftler am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.


Anspruch sichern


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Weitere Infos unter:

www.adexa-online.de/tarife/tarifliche-altersvorsorge

Maßgeschneiderte Verträge sind wichtig

Allerdings lassen sich in puncto Altersvorsorge nicht alle Menschen über einen Kamm scheren. Ein Grund, warum die Tarifpartner zum Beispiel für ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags vorgesehen haben.

Tanja Kratt: "Der Tarifvertrag sorgt dafür, dass sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv mit ihrer Altersabsicherung auseinandersetzen. Dabei fällt dann vielleicht auch die Entscheidung, selbst noch etwas aus dem Bruttogehalt in die eigene betriebliche Rente zu stecken. Wichtig in jedem Fall ist aber die persönliche Beratung durch kompetente, unabhängige Berater!"

Doch gibt es von verschiedenen Seiten immer noch Vorurteile und Falschinformationen bezüglich der tariflichen bAV und ihrer Umsetzung durch die ApothekenRente. Diese rühren zum Teil vom schlechten Image der Versicherungsbranche, zum Teil von konkurrierenden Anbietern, zum Teil auch schlicht von mangelhaften Kenntnissen. Tanja Kratt: "Bitte lassen Sie sich durch solche Kritik nicht verunsichern – im Zweifelsfall wenden Sie sich an die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle."


Dr. Sigrid Joachimsthaler

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