DAZ aktuell

SPD will korrupte Ärzte bestrafen

Anhörung nach BGH-Grundsatzentscheidung

BERLIN (jz). Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der korruptes Verhalten niedergelassener Ärzte nach aktueller Gesetzeslage nicht strafbar ist, führte in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause zu hitzigen Diskussionen im Bundestag. In einer aktuellen Stunde am 28. Juni forderte die SPD von der Bundesregierung, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Sie kündigte einen eigenen Gesetzesentwurf an.

Zu Beginn der Debatte zeigte sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sehr zufrieden mit dem Urteil aus Karlsruhe. Man werde das Urteil nun gründlich auswerten und danach entscheiden, ob aus ihm Konsequenzen zu ziehen sind. Ihm zufolge gebe es bereits ausreichend Ahndungsmöglichkeiten für korruptes Verhalten von Ärzten – beispielsweise im SGB V, der Bundesärzteordnung oder auch dem Heilmittelwerbegesetz. Möglich sei sogar, die Approbation zu entziehen. Die Selbstverwaltung müsse ihre Möglichkeiten nur nutzen.

Carola Reimann (SPD) warf Union und FDP vor, "nicht an einer effektiven strafrechtlichen Ahndung dieser Missstände interessiert" zu sein. Die von Bahr angeführten bestehenden Regelungen seien nicht scharf genug – die strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit fehle. Und wenn korruptes Verhalten konsequent verfolgt werde, müsste für niedergelassene Ärzte das Gleiche gelten wie für angestellte Ärzte. Die Regierung müsse daher die "überdeutlichen Rechtslücken" schließen und für Klarheit sorgen.

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