DAZ aktuell

Zwei Millionen fehlerhafte Versichertenkarten

Produktionspanne bei beteiligtem Dienstleister

BERLIN (jz). Seit Oktober 2011 geben Krankenkassen an ihre Versicherten die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Rund zwei Millionen Karten müssen nun ausgetauscht werden. Die Datensätze seien falsch konfiguriert worden, erklärte ein Sprecher des am Rollout beteiligten Dienstleisters itsc gegenüber der DAZ. Ein Sicherheitsrisiko bestehe allerdings nicht.

Konkret geht es um einen Wert für das sogenannte PIN.home-Verfahren, das relevant wird, wenn die Online-Funktionen der eGK aktiv sind und die geplanten Mehrwertdienste – etwa die Arzneimitteldokumentation oder Organspendeerklärung – genutzt werden können. Bei der Produktion der eGK-Datensätze wurde eine Leer-PIN gesetzt. Diese ermöglicht dem Nutzer, bei der Aktivierung der Karte eine eigene PIN-Nummer zu vergeben. Weil aber die Gefahr besteht, dass die Karte nicht bei dem richtigen Empfänger landet und dann missbräuchlich eingesetzt wird, wurde diese Möglichkeit für die eGK abgelehnt. Leider habe man erst vor rund drei Wochen bemerkt, dass die eigenen Datensätze trotzdem mit der Leer-PIN konfiguriert wurden, sagte der itsc-Sprecher.

Er sichert jedoch zu: "Bei der aktuellen Nutzung der bereits ausgelieferten Karten besteht kein Sicherheitsrisiko." Die Option könne im aktuellen Gebrauch gar nicht genutzt werden – ein Missbrauch sei daher nicht möglich. Die sogenannte Telematik-Infrastruktur wird voraussichtlich Ende 2013 als Grundlage für das Online-Szenario zur Verfügung stehen, andere Mehrwertdienste erst in einigen Jahren. "Bis dahin werden wir alle betroffenen eGK ausgetauscht haben." Jetzt sei der Fehler jedenfalls behoben und die aktuelle Kartenversorgung erfolge wieder fehlerfrei.

Weil die an die Mitglieder von 55 Krankenkassen bereits ausgelieferten Karten derzeit uneingeschränkt nutzbar sind und kein Risiko besteht, hält der GKV-Spitzenverband einen kurzfristigen Austausch nicht für erforderlich. Es genüge, dass die Betroffenen rechtzeitig vor der ersten Online-Anwendung oder entsprechenden Mehrwertdiensten von itsc einen Ersatz zugesandt bekommen. Im Bundesgesundheitsministerium sieht man dies offenbar anders. "Die fehlerhaften Karten müssen rasch zurückgezogen werden", sagte ein BMG-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Es sei nicht akzeptabel, damit zu warten, bis das Online-Verfahren starte.



DAZ 2012, Nr. 26, S. 31

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