Tierpharmazie

Mit Tieren verreisen

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Neue Einreisebestimmungen und Reisetipps

Sabine Wanderburg | Die Urlaubszeit naht – und damit auch die Frage, ob und unter welchen Bedingungen das eigene Haustier mitgenommen werden kann. Seit dem 1. Januar 2012 ist die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und Ländern mit EU-Bedingungen weiter vereinheitlicht und insbesondere nach Großbritannien, Irland, Malta, Schweden und Norwegen deutlich erleichtert worden. Kommt das Tier mit, stellen sich weitere Fragen: Wie übersteht es die Autofahrt am besten? Was ist bei Flugreisen zu bedenken? Wie kann Reiseübelkeit vorgebeugt werden und was ist am Urlaubsort zu beachten?
In einer Transportbox – hier auf der Rückbank angegurtet – fährt der Hund gut gesichert mit in den Urlaub.
Foto: S.Wanderburg, Süsel

Die Pflicht zur Tollwutantikörperuntersuchung vor der Einreise nach Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen und Schweden ist seit dem 1. Januar 2012 weggefallen. Nunmehr reicht es als Nachweis des Schutzes gegen Tollwut auch für diese Länder aus, wenn das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft ist (bei Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise) sowie einen EU-Heimtierausweis besitzt. Diese drei Voraussetzungen gelten für die Einfuhr in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Alternativ zum Mikrochip reicht für die meisten Länder eine Tätowierung aus, sofern sie vor dem 4. Juli 2011 durchgeführt wurde und zweifelsfrei lesbar ist.

Sonderregelungen für einzelne EU-Länder

Vor der Einreise nach Großbritannien müssen Hunde und Katzen zusätzlich mit Praziquantel gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis behandelt werden. Die orale oder parenterale Verabreichung muss von einem Tierarzt mindestens 24 bis maximal 120 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit in Großbritannien durchgeführt und im EU-Heimtierausweis bescheinigt werden. Eine Behandlung gegen Zecken ist nicht mehr vorgeschrieben. Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor Einreise nicht außerhalb der EU bzw. der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein. Die Tiere dürfen nur mit zugelassenen Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen nach Großbritannien einreisen. Hunde, die dem Typ Pitbull-Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino oder Fila entsprechen, dürfen nicht eingeführt werden. Auch wenn die mitgeführten Papiere eine andere Rasse bescheinigen, kann der Hund beschlagnahmt werden, wenn er die charakteristischen Merkmale dieser verbotenen Hundetypen aufweist. Bei Unsicherheit wird geraten, den Hund nicht nach Großbritannien mitzunehmen.

Auch vor der Einfuhr nach Malta, Irland und Finnland muss bei Hunden und Katzen eine Bandwurmbehandlung entsprechend den für Großbritannien geltenden Vorschriften durchgeführt werden.

Zusätzlich zu den EU-Bestimmungen empfiehlt das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft, dass Hunde vor der Einreise nach Schweden gegen Leptospirose und Staupe geimpft werden. Es besteht Leinenpflicht. Welpen unter drei Monaten dürfen nicht eingeführt werden. Es gibt kein Einreiseverbot für bestimmte Rassen. Für die Einfuhr verschiedener Haustiere gilt, dass höchstens fünf Tiere gleichzeitig eingeführt werden dürfen (z. B. zwei Hamster und drei Kaninchen oder vier Vögel und ein Hund). Die Einfuhr aller Tiere muss beim Grenzübertritt beim schwedischen Zoll gemeldet werden.

In Belgien gilt für Hunde allgemeine Leinenpflicht.

In Dänemark ist die Einfuhr von 13 Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, und deren Kreuzungen verboten, wenn die Tiere nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Für Hunde dieser Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, gilt Leinen- und Maulkorbzwang. An den Stränden besteht für alle Hunde vom 1. April bis 30. September sowie in den Wäldern ganzjährig Leinenpflicht.

Die Verbringung von sogenannten "Kampfhunden der 1. und 2. Kategorie" nach Frankreich ist verboten, wenn sie in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Rottweiler gehören zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen. Die Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

In Italien sind Maulkorb und Leine mitzuführen, was nicht mit einer Maulkorb- und Leinenpflicht gleichzusetzen ist.

In Portugal gilt für alle Hunde Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden.

In Slowenien besteht Leinenpflicht für Hunde auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Mitnahme von Hunden ist in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants nicht gestattet.

In Spanien gelten regionale Regelungen hinsichtlich Leinen- und Maulkorbpflicht. Besitzer von Hunden, die zu den als potenziell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pitbull-Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa Inu, Akita Inu) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde wenden. Hunde, Katzen und Frettchen, die jünger als drei Monate alt sind, dürfen nicht nach Spanien einreisen.

Auf öffentlich zugänglichen Plätzen in Ungarn besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Seen baden. Zehn Hunderassen, die als sogenannte Kampfhunde gelten, sowie deren Mischlinge dürfen nicht eingeführt werden.

Bei Einreise nach Zypern müssen alle Tiere mindestens 48 Stunden vorher beim dortigen Veterinäramt angemeldet werden. Die Einfuhr von Tieren unter 111 Tagen Lebensalter ist nicht gestattet, ebenso die Einfuhr von acht als gefährlich geltenden Hunderassen.

Tipps für die Autofahrt


  • Tiere sollten im Auto ausreichend gesichert sein. In Deutschland ist dies Pflicht und eine Nichtbeachtung wird mit Bußgeld geahndet. Am besten eignen sich hierzu spezielle Transportboxen. Neben dem Sicherheitsaspekt für Haustier und Fahrer fühlen sich Tiere, die an ihre Box (= Höhle) gewöhnt sind, oft darin wohl und verhalten sich während der Fahrt ruhig.

  • Eventuelle Beruhigungsmittel für die Reise sollten vorher ausprobiert werden, denn jedes Tier reagiert individuell unterschiedlich, sowohl was den Wirkstoff als auch die Dosierung angeht.

  • Insbesondere ältere, junge und tragende Tiere reagieren auf hohe Temperaturen sehr empfindlich. Falls eine längere Autofahrt bei Hitze nicht vermieden werden kann und keine Klimaanlage vorhanden ist, sollte das Tier regelmäßig auf Anzeichen von Überhitzung beobachtet werden: starkes Hecheln, dann Abgeschlagenheit, Unruhe oder gar Taumeln. Zeigt das Tier erste Symptome, sollte es an einen kühlen Ort gebracht und mit feucht-kalten Tüchern bedeckt werden sowie frisches Trinkwasser angeboten bekommen. Im Sommer sollte das Tier grundsätzlich nie im geparkten Auto zurückgelassen werden, auch nicht für kurze Zeit. Denn selbst leicht geöffnete Fenster bieten keine ausreichende Luftzirkulation.

  • Während der Reise regelmäßig Pausen einlegen, in denen das Tier sich bewegen und trinken kann.

  • Bei Überfahrten mit Autofähren erkundigen Sie sich vorher bei der Fährgesellschaft, ob und zu welchen Bedingungen Tiere auf der Fähre erlaubt sind. Auf einigen Routen müssen die Tiere im Auto verbleiben oder werden in speziellen Boxen untergebracht.


Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 3. Juli 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend. Sinn des einheitlichen EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Foto: S. Wanderburg, Süsel

Regelungen für gelistete Drittländer

Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, San Marino, die Schweiz, Norwegen und der Vatikanstaat sind nicht Mitgliedsländer der EU, haben sich aber an die Regelungen der EU angepasst. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland gelten die EU-Richtlinien (Kennzeichnung, Tollwutimpfung, Heimtierausweis). Bei Einreise in diese Staaten gelten noch länderspezifische Bedingungen, die ausgewählt angeführt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Einfuhr von Tieren nach Island sind äußerst streng. Tiere müssen für mehrere Monate in Quarantäne gehalten werden. Aus diesem Grund wird Touristen grundsätzlich keine Genehmigung erteilt.

Die Einreise nach Norwegen ist seit dem 1. Januar 2012 analog zu den EU-Richtlinien geregelt. Es ist keine Tollwutantikörperbestimmung mehr erforderlich. Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht frühestens zehn Tage vor Ankunft in Norwegen mit Praziquantel gegen Echinokokkose entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Ankunft wiederholt und im Heimtierausweis tierärztlich attestiert werden. Tiere müssen an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden. Das Einführen der Rassetypen Pitbull-Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasiliero, Tosa Inu, Dogo Argentino sowie von Kreuzungen aus Hund und Wolf ist verboten.

Abweichend von den sonst auch für Kroatien gültigen EU-Richtlinien muss die Tollwutimpfung vor der Einreise im Falle einer Erstimpfung mindestens 30 Tage zurückliegen. Zusätzlich ist eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Für Dobermann, American Staffordshire, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Rottweiler, Dogge, Deutschen und Belgischen Schäferhund, Japanischen Kampfhund, großen Japanischen Spitz, Mastino, Bernhardiner und alle ihre Kreuzungen gilt Maulkorbpflicht. Für alle Rassen besteht Leinenpflicht.

Die Einreise in die Schweiz ist seit 2007 analog zu den EU-Richtlinien geregelt. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupiertem Schwanz ist verboten. Bei Urlaubern werden Ausnahmen gemacht, über die der Zoll entscheidet. Es bestehen regionale Regelungen bezüglich Leinen- und Maulkorbpflicht.

Tipps für Flugreisen


  • Auf die Flugbox deutlich und in mehrere Sprachen schreiben, dass es sich um ein lebendes Tier handelt und eindeutig markieren, wo "oben" ist. Empfehlenswert ist eine persönliche Nachricht in der Sprache des Ziellandes, z.B. "My name is Bodo. Im 8 years old and a little scared. Please take good care of me."

  • Außen auf die Transportbox eine Klarsichthülle kleben, die Fotokopien des EU-Heimtierausweises und eventueller Einreiseuntersuchungen, Adresse und Telefonnummer von Ihnen und Ihrem Tierarzt, Ihr Reiseziel und eine Ersatzleine (falls der Hund einmal aus der Box geholt werden muss) enthält.

  • Bei langen Flügen den Wasserbehälter der Box mit ein paar Eiswürfeln füllen. Das verhindert das Auslaufen des Wassers während des Transports und der Hund hat kurze Zeit später trotzdem etwas zu trinken.

  • Die Box mit einer saugstarken Unterlage auslegen und diese mit doppelseitigem Klebeband am Boden der Box festkleben.


Der Fußraum des Beifahrers ist von den Bewegungen des Autos her der ruhigste Raum. Kleine Hunde können hier sicher transportiert werden, wenn sie sich ruhig verhalten und den Fahrer während der Fahrt nicht stören.
Foto: S.Wanderburg, Süsel

Was tun, wenn dem Hund schlecht wird?

Autofahren ist keine typische Fortbewegungsart von Hunden. Vor allem Welpen und Junghunde leiden an Reisekrankheit. Ihnen wird übel, sie speicheln und erbrechen. Dazu kommt eine immer stärker werdende Angst vor dem Autofahren selbst. Ein rechtzeitiges Verhaltenstraining kann dies verhindern helfen. Schon im Welpenalter sollte der Hund in kleinen Schritten und mit etwas Positivem verknüpft (z. B. Füttern im Auto, Spiele oder Spaziergänge im Anschluss) ans Autofahren gewöhnt werden.

Wichtig ist, dass der Hund während der Fahrt nicht aus dem Fenster sehen kann. Der Fußraum des Beifahrers ist der "ruhigste" Platz im Auto. Alternativ kann der Hund in einer Transportbox untergebracht werden, entweder auf der Rückbank oder bei Kombis auch im Kofferraum. Die letzte große Mahlzeit sollte mindestens zwölf Stunden vor der Autofahrt gegeben werden. Eine kleine Futtergabe kann bis etwa drei Stunden vor der Fahrt erfolgen. Ein Spaziergang vor Fahrtbeginn ist ebenfalls ratsam.

Wird dem Hund trotz all dieser Maßnahmen schlecht, kann ein Versuch mit Ingwer (z. B. astoral Ingwer Tabs®, Fa. Almapharm) in einer Dosierung von 50 mg/kg Körpergewicht gemacht werden. Die Tabletten werden eine halbe Stunde vor Fahrtbeginn direkt ins Maul oder mit sehr wenig Futter eingegeben. Für "harte" Fälle steht das verschreibungspflichtige Maropitant (Cerenia®, Fa. Pfizer) zur Verfügung. Es wirkt als Antagonist von Substanz P am Brechzentrum und bindet selektiv an den NK1-Rezeptor. Zur Vorbeugung von Erbrechen bei Reisekrankheit wird Maropitant in einer Dosierung von 8 mg/kg Körpergewicht gegeben. Der antiemetische Effekt hält für mindestens zwölf Stunden an. Die Behandlung kann an maximal zwei aufeinander folgenden Tagen wiederholt werden.

Am Urlaubsort zu beachten


  • Wenn möglich ausreichend Futter von zu Hause mitnehmen. Eine Futterumstellung am Urlaubsort kann zu Durchfall und Erbrechen führen.

  • Eine kleine Flasche mit frischem Wasser und ein Faltnapf sollten während langer Spaziergänge immer dabei sein. Dann kommt der Hund nicht in Versuchung, aus Pfützen oder Gewässern zu trinken und sich so eventuell mit Krankheitserregern zu infizieren.

  • Wegen der Gefahr einer Krankheitsübertragung unnötige Kontakte mit einheimischen und vor allem mit herrenlosen Artgenossen vermeiden.

  • Vorsicht vor Sonnenbrand! Insbesondere der Nasenspiegel des Hundes sollte gut mit einer wasserfesten Sonnencreme eingecremt werden. Hunde mit weißem, kurzem Fell und wenig Unterwolle (West Highland White Terrier, Dalmatiner) sollten sich über Mittag möglichst nur im Schatten aufhalten, denn bei ihnen ist die Sonnenbrandgefahr besonders hoch.

  • Am Halsband einen Adressanhänger mit der Telefonnummer befestigen, unter der Sie auch im Urlaub erreichbar sind.

  • Wenn der Hund ein ausgiebiges Bad im Meer genossen hat, sollte er am Abend mit Süßwasser abgeduscht werden, damit sein Fell nicht verklebt.

  • Über mögliche "Reisekrankheiten" des Hundes wurde in DAZ 2010, Nr. 21, S. 52 bis 56 berichtet.


Quelle

Hoefs, N., Führmann, P.: Das Kosmos Erziehungsprogramm für Hunde. Franckh-Kosmos Verlag Stuttgart. 1. Auflage (1999).

Schwenke, J.: Die Reisekrankheit (Kinetose) des Hundes – ein ungelöstes Problem? In: Kleintier Konkret 3/2011. Enke Stuttgart.

www.msd-tiergesundheit.de/news-public/Einreisebestimmung_2012.aspx

Großbritannien: www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/

Schweden: www.jordbruksverket.se/swedishboardofagriculture/engelskasidor/animals/import/dogscatsandferrets/einfuhrvonhundenkatzenundfrettchen.4.6621c2fb1231eb917e680004265.html

Norwegen: www.mattilsynet.no/english/import_export/deutsch


Anschrift der Verfasserin

Tierärztin Sabine Wanderburg, Seeweg 5a, 23701 Süsel



DAZ 2012, Nr. 25, S. 54

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