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In Kraft

Peter Ditzel

Die einen werden einen guten Schluck darauf trinken, die andern werden sich zähneknirschend damit abfinden müssen: Die neue Apothekenbetriebsordnung ist am 12. Juni in Kraft getreten. Ob Sie zur ersten oder eher zur zweiten Gruppe gehören, können Sie für sich entscheiden. Fest steht: Ein nahezu zweijähriges Tauziehen und Gerangel um die Erneuerung des wichtigsten Verordnungswerks für die Apotheke, das die Position der Apotheke im Gesundheitswesen, aber auch den Apothekenalltag entscheidend mitbestimmt, hat damit seinen Abschluss gefunden.

Wir haben bereits in den vergangenen Wochen verschiedene Resümees und Würdigungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vorgenommen. Vielleicht als kurzes Fazit dazu: "Es hätte schlimmer kommen können", um ein geflügeltes Wort aus dem ABDA-Polit-Jargon zu verwenden. In der Tat: Wäre das eine oder andere Vorhaben aus der politischen Diskussionsphase zur ApBetrO Wirklichkeit geworden, hätte es für die langfristige Entwicklung der Apotheke weniger gut ausgesehen. Ich erinnere an die Absicht, Hauptapotheken und Filialapotheken unterschiedlich zu behandeln zum Beispiel bei der Einbindung in den Nacht- und Notdienst. Dies musste und konnte verhindert werden, eine solche Differenzierung hätte womöglich langfristig ein Tor aufgestoßen, das zur "Apotheke light" oder "Kiosk-Apotheke" geführt hätte.

Deutlich ist mit der neuen Apothekenbetriebsordnung eine konsequente ordnungspolitische Linie zu erkennen: hin zu (noch) mehr Qualität. Dies zeigt sich beispielsweise in der verpflichtenden Einführung eines Qualitätsmanagements, das zeigt sich auch in den verschärften Bestimmungen für die Herstellung von Rezepturen und Defekturen, wobei man hier durchaus geteilter Meinung sein kann. So gibt es dazu Stimmen, die – vor allem im Bereich der Defektur – den Bogen als überspannt ansehen. Es wird sich schon bald zeigen, ob mit dieser Apothekenbetriebsordnung die Defektur aus der kleinen Apotheke verbannt wird, wie einige mutmaßen.

Weitgehend unstreitig dürfte dagegen die Präzisierung der Beratungspflicht und -leistungen der Apotheke sein. Sie sind eine Kernaufgabe der modernen Apotheke, und vor diesem Hintergrund ist es richtig, wenn dies deutlich in einer Apothekenbetriebsordnung definiert und verankert ist.

Freilich, viele der neuen Bestimmungen gehen mit einem Mehr an Bürokratie einher, mit Dokumentation und Nachweisen. Andererseits wird man sich an neue Abläufe rasch gewöhnen, so dass sich nur die Zeit der Umstellung bürokratischer anfühlen wird.

Also, die neue ApBetrO ist in Kraft, nehmen wir sie als das an, was sie ist: eine Vorgabe für den geordneten Betrieb moderner Apotheken. Allerdings: Zahlreiche Detailfragen zur Umsetzung – wie bei solchen Verordnungen üblich – gibt es, sie müssen in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten geklärt werden mithilfe der Interpretationskünste von Rechtsanwälten, Pharmazieräten und den Ministerialen. Auch die DAZ wird Sie dabei unterstützen. Falls Sie noch Fragen haben, schreiben Sie uns. Unser Expertenteam wird versuchen, Umsetzungshilfe zu geben.

Noch offen ist, wie es mit der Forderung nach der überfälligen Honoraranpassung weitergeht. Signale aus der Politik lassen erkennen: es wird sich etwas tun, aber was, wann und wie viel ist nicht bekannt. Nach allem, was sich abzeichnet, dürfte eine rasche Lösung, die mit einer Honoraranpassung für Nacht- und Notdienst sowie für die BtM-Gebühr mit der anstehenden AMG-Novelle auf den Weg gebracht werden könnte, kaum noch kommen. Und so wäre die nächste Chance, das Honorarversprechen mit einer Erhöhung des Honorars pro Packung umzusetzen, über eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministers möglich. Offen ist auch, wie hoch eine solche Anpassung ausfallen wird. Die insgesamt von der ABDA geforderten 600 Millionen werden es trotz Wahlgeschenklaune, in der sich die Regierung bald befinden wird, nicht werden. Überhaupt, es wäre fatal, wenn die dringend notwendige Anpassung mit dem Begriff (Wahl-)Geschenk in Verbindung gebracht würde. Die Zeit, als es noch Geschenke gab, ist schon lange vorbei. Was die Apotheken brauchen, sind keine Geschenke, sondern eine Honoraranpassung. Und die steht ihnen laut Gesetz schon seit Jahren zu.


Peter Ditzel



DAZ 2012, Nr. 24, S. 3

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