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Satzungsänderung geplant: ABDA will Abstimmungsregeln ändern

BERLIN (lk). Neben der Einführung einer "Vertraulichkeitsklausel" plant die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine weitere Satzungsänderung: Die Abstimmungsregeln der Mitgliederversammlung der 17 Kammern und 17 Landesverbände sollen geändert werden: Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sollen "als nicht abgegebene Stimmen zählen", heißt es in der Beschlussvorlage. Beschlossen werden soll die Satzungsänderung von der nächsten ABDA-Mitgliederversammlung am 27. Juni 2012.

"In der Vergangenheit haben sich Unstimmigkeiten bei der Auslegung einzelner Vorschriften der Satzung der ABDA ergeben", heißt es in der Beschlussgrundlage. Vor diesem Hintergrund sei die "punktuelle Überarbeitung dieser Satzungsvorschriften geboten", welche im Wesentlichen klarstellende und redaktionelle Zwecke verfolge. Allerdings ändert sich durch die angestrebte Korrektur die Stimmengewichtung.

Bisher werden nur Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gewertet. Zählt man künftig ungültige Stimmen hinzu, verringert sich automatisch die Zahl der abgegebenen Stimmen, aus der das notwendige Quorum ermittelt wird. "Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung von mindestens der Hälfte der Mitgliedsorganisationen", soll es wie bisher heißen. Aber: § 7 Absatz 3 der ABDA-Satzung soll wie folgt geändert werden: "Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden als nicht abgegebene Stimmen gezählt." In der derzeit gültigen Fassung der Satzung werden nur Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gewertet. In der Begründung für die Satzungsänderung weist die ABDA darauf hin, dass die derzeitige Regel "missverstanden" werden könne.

Damit spielt die ABDA offenbar auf Irritationen bei der Abstimmung über den Haushalt für das Jahr 2012 vor einem Jahr an. Der Haushaltsentwurf wurde wegen Unstimmigkeiten zunächst von der Mitgliederversammlung abgelehnt. Daraufhin erfolgte in der selben Sitzung eine Wiedereinsetzung. Bei der zweiten Abstimmung, die den Haushalt genehmigte, gab es allerdings Unklarheiten über die formale Anwesenheit der Mitgliedsorganisationen. Einige Mitgliedsorganisationen waren nicht mehr anwesend und hatten zuvor ihre Stimmen auf andere Mitgliedsorganisationen übertragen.

Im Nachgang zur Mitgliederversammlung wurde daraufhin die satzungsgemäße Verabschiedung des Haushalts in Zweifel gezogen. Mit der geplanten neuen Abstimmungsvorschrift ließen sich solche Unklarheiten ausräumen. Stimmübertragungen könnten somit als ungültige Stimmen gewertet werden. Die verbliebene anwesende Mehrheit der Mitgliedsorganisationen könnte einen ordnungsgemäßen Beschluss herbeiführen.



DAZ 2012, Nr. 22, S. 25

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