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Steuerklärung: bis 31. Mai!

Unterstützung für ADEXA-Mitglieder

Sie werden nach Steuerklasse V besteuert oder haben im letzten Jahr bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet? Sie hatten für 2011 einen Freibetrag – z. B. für außergewöhnliche Belastungen? Sie haben Elterngeld oder eine andere Lohnersatzleistung von über 410 Euro im Jahr bezogen? Dann müssen Sie bis zum 31. Mai ihre Einkommensteuer abgeben. Falls Sie jetzt ins Schwitzen geraten, hier ein paar gute Nachrichten:

Normalerweise sind Arbeitnehmer nicht zur Einkommensteuererklärung verpflichtet, denn die steuerlichen Abgaben werden monatlich gleich vom Bruttogehalt einbehalten. Oftmals kann sich dies aber trotzdem finanziell lohnen – und es gibt diverse Fälle, wo eine Verpflichtung besteht (s. o.). Dies ist zum Beispiel auch bei Nebeneinkünften von über 410 Euro der Fall, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Die Frist zum 31. Mai gilt im Übrigen auch für Rentner!

Wer allerdings seine Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater anfertigen lässt, erhält eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.

Für ADEXA-Mitglieder entfällt dank einer Kooperation die Aufnahmegebühr, wenn Sie sich für die Mitgliedschaft in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine entscheiden, die im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) zusammengeschlossen sind. Der Jahresbeitrag hängt vom Einkommen ab und berechtigt dazu, alle Leistungen ohne zusätzliche Kosten in Anspruch zu nehmen.

Weitere Infos und zahlreiche Steuertipps erhalten Sie bei www.adexa-online.de im Mitgliederbereich oder über die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle.

Sie sind noch nicht ADEXA-Mitglied? Dann aber schnell, denn bis zum 31. Mai profitieren Sie noch von unserer Aktion "Eintritt im Mai, bis Jahresende beitragsfrei". So sichern Sie sich Tarifansprüche, beruflichen Rechtsschutz und viele andere gewerkschaftliche Leistungen.


Dr. Sigrid Joachimsthaler


Foto: Joachismthaler
DAS GLOSSAR AUF DER ADEXA-WEBSITE

Von ADKA und BPhD bis UAW und ZAPP


Wissen Sie noch, welche wichtigen Änderungen das GKV-WSG – das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – für die Apotheken brachte? Sie sind neulich gefragt worden, was der Unterschied zwischen einer Apotheken- und einer Apothekerassistentin ist? Kein Problem, bei solchen und ähnlichen Fragen hilft Ihnen unser Online-Glossar weiter.

"Bei der Vielzahl an Gesetzesänderungen im Apothekenbereich ist es manchmal gut, eine Erinnerungsstütze zu haben. Und für die zahlreichen Abkürzungen von Institutionen kann eine Erläuterung jenseits des Dudens nützlich sein", so ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer. "Auch die vielen heute nicht mehr in Ausbildung befindlichen Apothekenberufe, die überwiegend noch aus der Zeit vor der Wiedervereinigung stammen, sind gerade jüngeren Kolleginnen nicht mehr geläufig. Hier soll unser Glossar eine schnell zugängliche Informationsquelle sein – für unsere Mitglieder und alle anderen Besucher der ADEXA-Website."

Übrigens: Das GKV-WSG hat zum 1. 4. 2007 die Tore für die Rabattverträge geöffnet. Den Unterschied zwischen Apotheken- und Apothekerassistentin finden Sie unter www.adexa-online.de/service/glossar.


Dr. Sigrid Joachimsthaler

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