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Nicht nur was, sondern auch wer

Peter Ditzel

Auf das Thema Beratung und Information hat die neue Apothekenbetriebsordnung besonders viel Wert gelegt. Mit Recht. Es ist die zentrale Aufgabe für den Apotheker, die Apothekerin und das pharmazeutische Personal. Es ist das, was den Beruf des Apothekers davor bewahrt, auf eine maschinelle, automatische oder logistische Tätigkeit reduziert zu werden. Oder ihn auf die Stufe eines Assistenzberufs degradiert. Auch wenn dies immer noch nicht alle Apothekerinnen und Apotheker verinnerlicht haben: Information und Beratung ist das Herzstück des Berufs. Wer dies nicht ernst nimmt, zündelt mit seiner Profession.

Die neue Apothekenbetriebsordnung sagt dazu im Paragrafen 20, Abs. 1: "Der Apothekenleiter muss im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sicherstellen, dass Patienten und andere Kunden sowie die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen hinreichend über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte informiert und beraten werden. Die Verpflichtung zur Information und Beratung über Arzneimittel muss durch Apotheker der Apotheke ausgeübt werden, sie kann durch andere Angehörige des pharmazeutischen Personals der Apotheke übernommen werden, wenn der Apothekenleiter dies zuvor schriftlich festgelegt hat. Dabei hat er auch zu definieren, in welchen Fällen ein Apotheker der Apotheke grundsätzlich hinzuzuziehen ist."

Ist zwar im Amtsdeutsch formuliert, aber im Kern heißt es nichts anderes, als: Jeder Kunde muss ein aktives Beratungsangebot erhalten. Und das Neue daran: Der Apotheker muss zuvor mit seinen PTAs, Assistenten und Pharmazieingenieuren schriftlich festgelegt haben, wer wozu beraten darf. Das bedeutet also, der Apotheker darf die zentrale Aufgabe der Information und Beratung bewusst auf Angehörige des pharmazeutischen Personals wie beispielsweise PTA übertragen. Diese Berechtigung zur Beratung muss sogar schriftlich festgehalten werden, d. h. Apotheker und Mitarbeiter(innen) des pharmazeutischen Personals müssen darüber eine schriftliche Vereinbarung treffen und unterschreiben (ein entsprechendes Formular können Sie hier herunterladen). In dieser Vereinbarung muss darüber hinaus festgelegt werden, wie weit die Beratungsbefugnis geht, ob die Erlaubnis zur Beratung nur für OTC-Arzneimittel oder auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel oder sogar auch für Betäubungsmittel gilt. Und vereinbart werden auch die Fälle, wann die PTA oder der Pharmazieingenieur einen Apotheker zur Beratung hinzuziehen müssen.

Gut, das mag der eine oder andere vielleicht alles für übertrieben halten (bisher ging es ja auch ohne diesen Formalismus). Aber sehen Sie es positiv! Man kann dies auch als Signal sehen, dass es der Gesetzgeber mit der Beratung wirklich ernst meint. Es ist ihm nicht gleichgültig, wer diese wichtige Aufgabe der Apotheke ausführt. Sie ist in erster Linie dem Apotheker (synonym für Apotheker und Apothekerin) vorbehalten, der sie allerdings delegieren darf. Mit diesem Akt der Übertragung wird die Bedeutung der Information und Beratung unterstrichen.

Die neue Apothekenbetriebsordnung geht sogar noch einen Schritt weiter: Die Aufgabe des Medikationsmanagements, also die Bewertung der Analyse und die Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements, kann der Apotheker nicht übertragen, sie ist dem Gesetzgeber sogar so wichtig, dass sie nur vom Apotheker, von der Apothekerin ausgeführt werden darf.

Für den Apothekenleiter kann diese neue Bestimmung der Apothekenbetriebsordnung durchaus Anlass sein, sich über die Beratungsleistungen seiner PTA Gedanken zu machen: welche Mitarbeiterin ist fit in der Beratung, kennen alle ihre Grenzen, ist ihnen bewusst, wann sie sich unsicher fühlen und einen Apotheker fragen müssen?

Nicht zuletzt kann der neue Paragraf 20 Anlass sein, gemeinsam in der Apotheke die Unternehmensziele zu präzisieren, etwa in dem Sinn, "wir bieten allen Kunden aktiv eine Beratung an und wollen darin noch besser werden". Dazu gehört, dass auch die Fortbildungsaktivitäten neu überdacht werden, um in der Beratung noch stärker zu werden. Beispielsweise könnte es das Ziel sein, dass jeder Mitarbeiter im Jahr mindestens 50 Fortbildungspunkte sammelt.

Aber bitte denken Sie daran: Es kommt in der Beratung nicht allein auf das Wissen an (das ist Voraussetzung), sondern auch auf die Art und Weise, wie es vermittelt wird. Nur der kann gut beraten, der seine Informationen zum Arzneimittel so überbringt, dass sie der Kunde, der Patient versteht und behält. Der eine möchte komplizierte Zusammenhänge einfach erklärt bekommen, um den Sinn der Therapie zu verstehen, beim andern reicht es aus, ihm die korrekte Dosierung zu vermitteln und wie er das Arzneimittel einzunehmen hat. Die Art und Weise, wie jemand kommuniziert, macht den Unterschied. Da gibt es mit Sicherheit in der einen oder anderen Apotheke noch Nachholbedarf.

Sehen Sie den Paragrafen 20 als Chance für Ihre Apotheke. Fühlen Sie sich dadurch angespornt, Ihrer Apotheke als Beratungsapotheke ein Gesicht zu geben. Das zahlt sich aus.


Peter Ditzel



DAZ 2012, Nr. 21, S. 3

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