DAZ aktuell

BVKA: Viele Ziele erreicht

Foto Peter Maszlen – Fotolia.com

Die klinik- und heimversorgenden Apotheker trafen sich zur Jahrestagung in Bad Homburg

BAD HOMBURG (ks). Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker e. V. (BVKA) kann zufrieden sein: In der neuen Apothekenbetriebsordnung findet sich vieles, das sich mit den Forderungen des Verbandes deckt. Gerade bei den für die BVKA-Mitglieder relevanten Punkten – etwa dem Stellen und Verblistern von Arzneimitteln – wurde am ursprünglichen Verordnungsentwurf erheblich nachgebessert. Ein Erfolg, den der BVKA nicht zuletzt seinem juristischen Berater Prof. Dr. Hilko Meyer zuschreiben kann.
Die Begleitung der Apothekenbetriebsordnung steht auf der Aufgabenliste des BVKA für die kommenden zwölf Monate ganz oben, erklärte der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim. (Foto: Dr. Peterseim)

Am 9. Mai wurde in Berlin die neue Apothekenbetriebsordnung vom Bundeskabinett abgesegnet – am gleichen Tag fand in Bad Homburg die Jahrestagung des BVKA statt. Die Novellierung des apothekerlichen "Grundgesetzes" tatkräftig zu begleiten war eine der wesentlichen Aufgaben des Verbandes in diesem und im letzten Jahr. Und so war letzte Woche nicht zu übersehen, dass die Freude über das Erreichte groß ist – auch wenn sich der Verbandsvorsitzende Dr. Klaus Peterseim bescheiden gab: Die neue Verordnung enthalte "viel Neues", das sich "teilweise mit den BVKA-Forderungen decke", erklärte er in seinem berufspolitischen Jahresbericht. Zugleich stellte er klar, dass sich der BVKA nicht als Konkurrenz zur ABDA verstehe – deren Ziele bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung habe sein Verband ebenfalls unterstützt. So sei es etwa ein "schöner Erfolg der ABDA", dass die Vollapotheke erhalten bleibe, betonte Peterseim. Allerdings gab es auch einige Punkte, die spezifisch klinik- und heimversorgende Apotheken betreffen, und für die sich die ABDA als Vertreterin aller Apotheker nicht über Gebühr engagierte. Hier brachte sich der BVKA umso mehr ein.

Weiterentwicklung der Heimversorgung

Neben der Apothekenbetriebsordnung standen in den letzten zwölf Monaten eine Reihe weiterer Punkte auf der Agenda des Verbandes. So ging es etwa darum, die vor einem Jahr von der Mitgliedersammlung verabschiedete "Bad Homburger Erklärung zur Heimversorgung" mit Leben zu erfüllen. Ihr Ziel ist es, die Anwendungssicherheit von Arzneimitteln in Heimen zu verbessern. Geschehen soll dies mithilfe eines elektronischen Medikationsmanagements. Für Peterseim ist das Heim der perfekte Ort hierfür: Denn die Heimpatienten laufen ihrer versorgenden Apotheke nicht weg. Dies sei eine "besondere Chance", da ihre Medikation vollständig dokumentiert werde. Das Stellen und Verblistern werden in der Bad Homburger Erklärung als zusätzliche Dienstleistungen genannt, die die Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern noch sicherer und wirtschaftlicher machen können. Nicht zuletzt fordert der BVKA, dass diese Dienstleistungen angemessen honoriert werden. Um für diese Anliegen Gehör zu finden, fanden innerhalb des letzten Jahres zwei Veranstaltungen zum Thema in Berlin statt. Innerhalb des nächsten Jahres würde man gerne einen Modellversuch zum Medikationsmanagement starten und die weiterhin offenen Abgabe- und Honorarfragen beim patientenindividuellen Verblistern klären. Über die Honorierung der Verblisterung lasse sich streiten, räumt Peterseim ein. Von der ABDA hat der Verband hier keine Unterstützung zu erwarten. Lutz Tisch, ABDA-Geschäftsführer Recht, hatte erst kürzlich betont, dass sich die Standesorganisation dafür einsetzen werde, die Honorarsituation für alle Apotheker zu verbessern – mit dem Verblistern werde man sich dagegen nicht gesondert auseinandersetzen. Doch zumindest müsse die Rechtsunsicherheit bei der Abgabe und Abrechnung von Blistern beseitigt werden, betonte Peterseim. Damit der Apotheker nicht Gefahr laufe, einen Abrechnungsbetrug zu begehen, wenn er statt der verordneten N3-Packung Wochenblister abgebe, habe der Verband bereits Formulierungen für Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Weiterhin bemühte sich der BVKA im vergangenen Jahr um eine Anpassung des die Heimversorgung regelnden §12 a Apothekengesetz. Diese Norm sollte auf Hospize und ambulante Pflegedienste, die Arzneimittel bevorraten, erweitert werden. "Wo Arzneimittel vorrätig sind, sollte der Apotheker seine Nase reinstecken", meint Peterseim.


Neues ADKA-Präsidium gewählt


Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) hat ein neues Präsidium gewählt: Satzungsgemäß folgt der bisherige 1. Vizepräsident Dr. Torsten Hoppe-Tichy aus Heidelberg der bisherigen Präsidentin Prof. Dr. Irene Krämer nach. Krämer wechselt in die Position der 2. Vizepräsidentin.

Neuer 1. Vizepräsident ist jetzt Markus Müller, Apotheker am Vivantes-Humboldt-Klinikum in Berlin. Er ist damit auch gleichzeitig designierter ADKA-Präsident für 2014. Holger Hennig aus Stuttgart scheidet turnusmäßig aus dem Präsidium aus.

Zum Schriftführer wurde Dr. Jochen Schnurrer gewählt, leitender Apotheker des St. Bernward-Krankenhauses in Hildesheim. Er folgt Dr. Martin Hug aus Freiburg im Amt. Als Schatzmeisterin wurde Pamela Kantelhardt aus Mainz in ihrem Amt bestätigt.

Rückschläge bei der Krankenhausversorgung

Im Bereich der Krankenhausversorgung trieben den BVKA in den letzten zwölf Monaten auch einige Rechtsurteile um. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das die Fernversorgung eines Krankenhauses durch eine mehr als 200 km entfernte Krankenhausapotheke als unproblematisch erachtete (siehe AZ 2011, Nr. 24, S. 3). "Das zerstört die Krankenhausversorgung im Kern", betonte Peterseim. Der BVKA habe hier ein Gutachten vorgelegt, das zeige, wie in dem Urteil das Apothekenrecht verkannt werde. Der Kreis habe glücklicherweise – nicht zuletzt auf Druck des Landes Nordrhein-Westfalen – Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Auf diese Entscheidung darf man nun gespannt sein. Wenig erfreulich für die klinikversorgenden Apotheken waren auch zwei Urteile des Finanzgerichts Münster. Danach besteht für Krankenhausapotheken – anders als bei krankenhausversorgenden Apotheken – keine Steuerpflicht für Arzneimittel, die in der ambulanten Chemotherapie eingesetzt werden. Peterseim beklagt, dass hier nicht mit gleich langen Spießen gekämpft werde. Rechtsmittel sei auch hier eingelegt.

Anstehende Aufgaben

In den kommenden zwölf Monaten sieht Peterseim die Aufgabe des Verbandes vor allem darin, die Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung zu begleiten: "Wir wollen entscheidend mitwirken, soweit die Heim- und Krankenhausversorgung tangiert ist." Weiterhin will der BVKA an der Überarbeitung der BAK-Leitlinie "Stellen und Verblistern" mitarbeiten. Besonders wichtig ist Peterseim zudem, im Bereich der Defektur Lösungen zu finden – denn hier sieht der BVKA nach der Novelle der Apothekenbetriebsordnung ganz neue Probleme. Auch die Heimversorgungsverträge will der Verband anpassen. Das weniger verbandsspezifische Thema Pick-up-Verbot will Peterseim ebenfalls weiter verfolgen. Prof. Meyer hat bekanntlich bereits Vorschläge gemacht, wie ein solches Verbot verfassungsfest umgesetzt werden könnte – doch an diese traut sich die Politik bislang nicht ran. Ein weiteres Thema ist für den BVKA die Abwehr von Arzneimittelfälschungen. Europa hat hierzu Vorgaben gemacht, die derzeit mit der AMG-Novelle in nationales Recht umgesetzt werden. Peterseim sieht der für die Zukunft geplanten Prüfpflicht der Sicherheitscodes auf Arzneimittelpackungen mit Sorge entgegen. In der "normalen" Apotheke könne dies noch funktionieren – in der Krankenhausversorgung, wo die Packungsmengen ganz andere sind, halte ein solches Verfahren jedoch den Betrieb auf.

Nicht zuletzt betonte Peterseim das gute Miteinander mit anderen Verbänden, vor allem der ABDA. Sie sei ihre Verbündete – an ihr vorbei zu arbeiten mache keinen Sinn. Und so freute man sich auch, die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Erika Fink, und die Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes, Monika Koch, als Gäste der Mitgliederversammlung begrüßen zu können. Getrübter ist das Verhältnis zum Verband der Krankenhausapotheker ADKA: "Die ADKA mag uns nicht, aber wir mögen sie", so Peterseim. Er würdigte seine engagierten Kollegen in den Krankenhausapotheken und bedauerte die in der Verbandsspitze bestehenden Berührungsängste.

Eine deutliche Absage erteilte Peterseim übrigens dem Vorstoß des Bundesgesundheitsministers, in Heimen nicht verbrauchte Arzneimittel nicht krankenversicherten Patienten zuzuführen. Daniel Bahr überschätze die hier vorhandenen Mengen – es seien gerade mal rund vier Prozent der nicht verbrauchten Heim-Medikamente, die noch in intakten Blistern seien. "Damit lässt sich keine Versorgung realisieren". Bahrs Aussagen hierzu – die kürzlich nicht nur die Fachpresse bewegten – seien pures "Wahlkampfgetöse" gewesen.


Foto Baxter
Noch offene Fragen sieht der BVKA beim Thema Verblisterung.
Prof. Dr. Hilko Meyer, der den BKVA seit dem vergangenen Jahr juristisch berät, hatte durch die Arbeit an der Apothekenbetriebsordnung viel zu tun. Er konnte bei der Jahresversammlung ein positives Resumee ziehen. (Foto: DAZ/Archiv)

Meyers Einfluss auf die Apothekenbetriebsordnung

Dem berufspolitischen Bericht des Vorsitzenden folgte im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung ein erstes Resümee von Prof. Dr. Hilko Meyer. Er hatte im vergangenen Jahr die Aufgabe übernommen, dem BVKA juristisch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Vor ihm war hierfür zehn Jahre lang der frühere ABDA-Jurist Dr. Johannes Pieck zuständig. Meyer hatte dank der Arbeit an der neuen Apothekenbetriebsordnung in seinem ersten Jahr bereits viel zu tun. Und seine Bilanz kann sich sehen lassen. Auch wenn Meyer betonte, dass die Verordnung am Ende durch die zahlreichen Einzelanträge der Länder einen "gewissen Zufallscharakter" erhalten habe – einige große Widersprüche des ersten Entwurfs habe man ausräumen können. Er sei selbst überrascht gewesen, in welchem Umfang der Bundesrat in das Verfahren eingegriffen habe – und dass die Bundesregierung dies geschluckt habe. Eine abschließende Bewertung der Novelle sei jedoch noch nicht möglich. Hier sei es ähnlich wie bei einem Arzneimittel, so Meyer: "Nebenwirkungen stellen sich erst nach längerem und massenweisem Gebrauch ein."

Einige Beispiele zeigen aber durchaus, dass das Ministerium – und auch die Länder – die Stellungnahmen und Forderungen des BVKA nachvollziehbar fanden. In vielerlei Punkten hatte der Verband sehr konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. So war es beispielsweise eine wichtige Forderung, dass auch Räume zur Heimversorgung ausgelagert werden können. Allerdings nicht in Räume der zu versorgenden Einrichtungen. Dispensierstellen wollte man hier auf jeden Fall vermeiden, so Meyer. Das Gleiche forderte der BVKA für Krankenhausapotheken. Genauso sieht es nun die Apothekenbetriebsordnung vor – wobei die entsprechende Geltung für Krankenhausapotheken kurz vor knapp über den Bundesrat erreicht werden konnte. Auch die ursprünglich angedachten und dann geänderten Definitionen des Stellens und Verblisterns zeigen den Einfluss des Verbandes. Beide Tätigkeiten bleiben nun Rezeptur, aber mit erhöhten Anforderungen. Auch kann das patientenindividuelle Verblistern – anders als noch im Verordnungsentwurf vom letzten Oktober – jetzt ausdrücklich auch manuell erfolgen. Die Apotheken haben hierbei zudem nicht die industriellen Standards zu beachten – für Blisterzentren gelten diese jedoch. Auch bei der Kennzeichnung von Blistern und gestellten Arzneimitteln gab es noch eine Reihe von Klarstellungen in der Verordnung, die den BVKA-Forderungen entgegenkamen.

Industriellen Blisterzentren nicht das Feld überlassen

Erleichtert ist man beim BVKA zudem, dass in der jetzt verabschiedeten Verordnung klargestellt ist, dass nur speziell genannte pharmazeutische Tätigkeiten ausgelagert werden dürfen: die Prüfung von Arzneimitteln, die Zytostatikaherstellung und das Verblistern. Im Oktober-Entwurf gab es noch eine "insbesondere"-Regelung, in die sich interpretieren ließ, das Outsourcing würde in einem noch viel größeren Ausmaß ermöglicht. Die Verantwortung der delegierenden Apotheke ist nun in der Verordnung genau definiert. Meyer betonte, dass die industriellen Verblisterer damit keinerlei Mandat haben, mit Kassen über Rabatte oder ähnliches zu verhandeln. Sie hätten lediglich die Funktion eines Vorlieferanten. In den vergangenen Monaten hätten sie jedoch massiv Lobbyarbeit betrieben und bei Politikern den Eindruck erweckt, sie dürften mehr als es tatsächlich der Fall ist. Wenn die ABDA das Thema Verblisterung weiterhin totschweige, so warnte Meyer, treibe dies die industriellen Blisterzentren nur weiter in den Vordergrund. Darüber hinaus gibt es auch nach der neuen Apothekenbetriebsordnung noch einige offene Fragen beim Verblistern, um die sich Meyer und der BVKA künftig noch kümmern wollen – dies betrifft vor allem die bereits angesprochene Vergütung. Zudem gibt es auch Punkte, die aus BVKA-Sicht nicht erreicht wurden: Vermisst werden insbesondere praktikable Anforderungen an Rezeptur und Defektur.



DAZ 2012, Nr. 20, S. 21

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.