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Nachtdienst – nur Notdienst oder mehr?

Peter Ditzel

Der Nacht- und Notdienst der Apotheke ist für viele Apothekerinnen und Apotheker ein Reizwort. Und für einige auch Quell ständigen Ärgernisses, besonders, wenn sich die Apotheke nicht im eigenen Wohnhaus befindet und man im Nachtdienstzimmer übernachten muss. Der Nachtdienst: ein Bereitschaftsdienst der Apotheke, den ein(e) Approbierte(r) oder der/die Apothekenleiter(in) selbst macht und in vielen Apotheken keinen entsprechenden Umsatz erbringt. Die Nachtdiensttaxe von 2,50 Euro ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und erscheint vielen eher als Almosen denn als adäquate Vergütung für den Notdienst. Um es kurz zu sagen: Nach Meinung vieler Apotheker ist der Nachtdienst ein verlorener Abend in der Woche, den man am besten abschaffen möchte.

Das ist die Innensicht. Und von außen gesehen: Der Apothekennotdienst gehört zu den Elementen der Berufsausübung, die den Apotheker in besonderer Weise als Heilberufler auszeichnen, heißt es beispielsweise im Buch "Pharmazeutische Gesetzeskunde". Der Apotheker ist derjenige in unserem Gesundheitssystem, der für eine zuverlässige und sichere Arzneimittelversorgung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr verantwortlich ist. Das gilt bisher für Hauptapotheken genauso wie für Filialapotheken und zwar für jede Filialapotheke. Die anstehende Novellierung der Apothekenbetriebsordnung könnte hier allerdings für eine Privilegierung von Filialapotheken sorgen: Zur Diskussion steht, dass der Nachtdienst in Absprache mit den Behörden "geschoben" werden könnte. Das würde bedeuten, dass nicht mehr jede Filiale innerhalb eines Filialverbundes Nachtdienst machen müsste. Ob diese Privilegierung so in Kraft treten wird, ist offen. Selbst wenn man für die Belange des zuständigen Filialverbundes Verständnis aufbringt: Nicht nur aus Sicht der Berufsvertretung würde eine solche Privilegierung in Richtung "Apotheke light" tendieren. Wir hätten dann in Deutschland die Situation, dass es Apotheken gibt, die alle gesetzlichen Auflagen erfüllen müssen, und solche, die von unliebsamen Diensten wie Nachtdienst befreit sind. Ob dies dem Apothekenbild und dem Bild des Apothekers als Heilberuf förderlich ist, sei dahingestellt. Für die Patienten und diejenigen, die den Notdienst einer Apotheke in Anspruch nehmen müssen, könnte eine Ausdünnung der zum Dienst verpflichteten Apotheken Nachteile mit sich bringen wie beispielsweise längere Wege zur nächsten Notdienstapotheke.

Dass die Nacht- und Notdiensteinteilung, vorgenommen von den Kammern, nicht in Beton gegossen ist, zeigen die Veränderungen, die einige Kammern in den letzten Monaten in ihren Bezirken vorgenommen haben. Nach Einbeziehung der Meinung von Kammermitgliedern ging man dazu über – beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, in Westfalen-Lippe oder Berlin – , den Dienst neu zu ordnen, um einerseits Erleichterungen für die Apotheken zu erreichen, andererseits auch weiterhin der Bevölkerung einen flächendeckenden Notdienst anzubieten.

Dass es aber auch Apotheker gibt, die im Nachtdienst mehr sehen als nur einen Notdienst, zeigen immer wieder die Vorstöße einiger, die aus dem von den Kammern vorgegebenen Turnus ausscheren möchten und über die angeordneten Notdienstzeiten hinaus zu bestimmten Zeiten offen halten wollen. Solche Apotheken befinden sich in der Regel in besten Citylagen, Einkaufszentren und anderen hochfrequentierten Stellen. Sie sehen im Nachtdienst keinen ungeliebten Notdienst, sondern eine Möglichkeit zur Profilierung, für einen kundenfreundlichen Service und last but not least für Umsätze. Ähnliches Ansinnen haben Apotheken, die den Notdienst mit den Sprechstundenzeiten der Ärzte koordinieren möchten statt sich den starren Regelungen der Kammereinteilung zu unterwerfen. Aus Sicht der Apotheken durchaus zu ver stehen und nicht zuletzt auch aus Sicht der Patienten, für die die Notdienste gemacht sind und die von den Öffnungszeiten der Apotheken profitieren sollen. Wenigen Apotheken wäre sogar ein ständiger 24-Stunden-Dienst an 365 Tagen im Jahr willkommen.

Der Nachtdienst wird auch weiterhin Diskussionen anstoßen, die Kammern werden es mit der Notdiensteinteilung nicht allen Apotheken recht machen können: Die Meinungsbreite unter den Apothekern schwankt zwischen Abschaffen und dem Wunsch nach einem 24h/365 Tage-Dienst. Die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung wird zusätzlich für Diskussionsstoff sorgen.

Aktuell zum Thema Notdienst haben wir eine Umfrage auf DAZ.online (www.deutsche-apotheker-zeitung.de) laufen: Sollte es für Apotheken möglich sein, als besondere Serviceleistung einen freiwilligen Notdienst anzubieten – als Ergänzung zum regulären Notdienst? Machen Sie mit, Ihre Meinung interessiert uns.


Peter Ditzel



DAZ 2012, Nr. 2, S. 3

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