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Ärzte im Kursschwenk zum ABDA-KBV-Modell

KV Westfalen-Lippe wieder an ABDA-KBV-Modell interessiert

BERLIN (lk). So recht kommt das ABDA-KBV-Modell nicht voran. Anfang Juni soll ein Spitzengespräch zwischen der ABDA und den Kassenärzten das weitere Vorgehen klären. Doch auch bei der KV Westfalen-Lippe hakt es: Das dortige Konzept des arztgestützten Arzneimittelmanagements scheiterte bisher ebenfalls an Geldfragen. Jetzt kündigte KV-Chef Wolfgang-Axel Dryden überraschend einen Kursschwenk an und will sich wieder für das ABDA-KBV-Modell interessieren.

"Ich werde mich weiterhin darum bemühen, ein arztgestütztes Arzneimittelmanagement für Westfalen-Lippe auf den Weg zu bringen. Ich werde aber parallel dazu spätestens in fünf Wochen konkrete Gespräche zu einem Modellversuch aufnehmen, wenn sich bis dahin nichts bewegt hat", so Dryden auf der letzten Vertreterversammlung der KV Westfalen-Lippe. Die Kassenärzte in Westfalen-Lippe hatten zuvor beschlossen, nicht als Modellregion für das ABDA-KBV-Konzept zur Verfügung zu stehen und den KV-Vorstand beauftragt das eigene arztgestützte Modell (ohne Beteiligung der Apotheker) mit den Krankenkassen umzusetzen.

Auf der Vertreterversammlung in Dortmund musste Dryden jedoch eingestehen: Es klemmt beim Geld. "Natürlich erwarten wir für diese Leistung eine angemessene Finanzierung. Dabei orientieren wir uns schon an den Beträgen, die in bestehenden Verträgen ausgelobt worden sind. Das allerdings ist momentan die größte Hürde", so Dryden. Einige Kassen sähen zwar den Sinn und Nutzen des Konzeptes, "es soll nur möglichst nichts kosten". Dryden: "Das können und werden wir nicht akzeptieren. Dieses Thema ist damit für mich die Sollbruchstelle in der Frage, welches Konzept wir in Westfalen-Lippe zur Umsetzung bringen."

Jetzt verliert die KV Westfalen-Lippe offenbar die Geduld. Man werde zwar den Weg des arztgestützten Arzneimittelmanagements weiter beschreiten. Allerdings nur noch fünf Wochen, dann will die KV Westfalen-Lippe auf das ABDA-KBV-Modell umschwenken: "Sie haben mit dem angesprochenen Beschluss allerdings auch zu Recht eingefordert, dass dieser Vertrag zeitnah zustande kommen solle, anderenfalls wir der Empfehlung des Beratenden Fachausschusses Hausärzte folgen sollten, einen Modellversuch auf Basis des § 64 a SGB V anzustreben", so Dryden vor der Vertreterversammlung letzte Woche.



DAZ 2012, Nr. 18, S. 33

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