Arzneimittel und Therapie

Licht und Schatten einer Trastuzumab-Therapie

Brustkrebs-Mortalität sinkt, kardiales Risiko steigt

Frauen mit HER2-Rezeptor-positivem Brustkrebs haben größere Überlebenschancen, wenn sie mit dem gegen HER2 gerichteten monoklonalen Antikörper Trastuzumab (Herceptin®) behandelt werden. Doch dieser Benefit hat seinen Preis: Trastuzumab ist kardiotoxisch. Das erfordert eine sorgfältige Nutzen-RisikoAbwägung.

Einem aktuellen Cochrane-Review zufolge wird die Brustkrebs-bedingte Mortalität durch Trastuzumab im Vergleich zu einer Standardchemotherapie um ein Drittel reduziert, gleichzeitig steigt das Risiko für Herzschäden um das Fünffache. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das: Werden 1000 Frauen mit HER2-positivem Brustkrebs mit einer Standardtherapie behandelt, dann sind nach drei Jahren etwa 100 von ihnen verstorben, erhalten sie zusätzlich Trastuzumab, ist nur mit 67 Todesfällen nach drei Jahren zu rechnen, für 33 von 1000 Frauen verlängert sich also durch Trastuzumab die Lebenserwartung. Doch während unter einer Standardchemotherapie nur bei 5 von 1000 Frauen mit kardialen Schäden zu rechnen ist, entwickeln unter Trastuzumab 26 von 1000 Patientinnen schwere Herzschäden. Zu diesen Ergebnissen kommen die Cochrane-Autoren nach Auswertung von acht randomisierten klinischen Studien mit 11.991 HER2-positiven Brustkrebspatientinnen, die im Schnitt drei Jahre nachbeobachtet worden sind. Sie sehen vor allem für Frauen mit einem hohen Rückfallrisiko ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis unter einer Trastuzumab-Therapie. Weniger klar ist der Benefit einer Trastuzumab-Behandlung für Frauen mit einem geringeren Rückfallrisiko, beispielsweise bei Vorliegen eines kleinen Tumors, oder bei Frauen mit einem erhöhten Risiko für kardiale Komplikationen. Hier müssen Nutzen und Risiken sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.


Quelle

Moja L, et al.: Trastuzumab containing regiments for early breast cancer. Cochrane Database of Systematic Reviews 2012, Issue 4. Art.No.: CD006243. DOI: 10.1002/14651858.CD006243pub2


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DAZ 2012, Nr. 16, S. 37

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