DAZ aktuell

Rx-Bonusmodell erlaubt

OLG Jena: 3 Euro pro Rezept zulässig

BERLIN (jz). Das Oberlandesgericht Jena erlaubte jetzt einem thüringischen Apotheker sein Bonusmodell auf verschreibungspflichtige Arzneimittel: Für jedes Rx-Arzneimittel darf er einen Gutschein im Wert von einem Euro ausgeben – insgesamt sind somit drei Euro pro Rezept möglich. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale, die gegen das Modell geklagt hatte, ließ das Gericht keine Revision gegen die Entscheidung zu. Die Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor.

In seinen Boni-Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2010 zwar bestimmt, dass Rx-Boni, die sich aus Sicht des Verbrauchers nicht mehr als "geringwertige Kleinigkeit" darstellen, unzulässig sind. Er entschied jedoch nicht, ob diese "Spürbarkeitsschwelle" pro verschriebenem Arzneimittel oder pro Rezept gelten soll. Seither entscheiden Gerichte diesbezüglich unterschiedlich. Für das Oberlandesgericht Jena gilt sie dieser Entscheidung zufolge pro Arzneimittel.

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist man jetzt wieder so weit wie vor ein paar Jahren: Damals sei es um die Frage gegangen, ob die Arzneimittelpreisverordnung überhaupt tangiert sei, jetzt gehe es darum, ob die vom BGH kreierte Spürbarkeitsschwelle an das Rezept oder an das Arzneimittel anknüpfe. Der BGH muss sich mit dieser Frage somit über kurz oder lang beschäftigen.



DAZ 2012, Nr. 15, S. 28

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.