DAZ spezial: ApBetrO

Weg in die Zwei-Klassen-Pharmazie gestoppt

Andreas Ziegler

Am Ende eines über zweijährigen, zeitweise recht zäh verlaufenen Diskussionsprozesses liegt nunmehr ein Verordnungstext auf dem Tisch, der sehr viel mehr Positives enthält als man zu Beginn der Debatte hatte annehmen dürfen. Dabei schienen zunächst die von Apothekenkammern, Apothekerverbänden, Berufsorganisationen und anderen Beteiligten in seltener Einigkeit vorgetragenen Bedenken gegen zentrale Änderungen in den Entwürfen zur neuen Apothekenbetriebsordnung im BMG nur wenig Gehör zu finden. Doch auf der Zielgerade hat sich erfreulich viel zum Positiven verändert. Der bedrohliche Weg in die Zwei-Klassen-Pharmazie konnte gestoppt werden: Auch weiterhin bestehen für alle öffentlichen Apotheken weitgehend einheitliche Qualitäts- und Kompetenzstandards. Selbst die vielen schon unabwendbar erscheinende Option, Prüf- und Notdienstpflichten innerhalb des Filialverbundes zu zentralisieren, wurde in letzter Minute noch durch den Bundesrat aus der Verordnung gekippt. Dies ist zu begrüßen und ein Sieg der Vernunft. Natürlich bleiben dennoch Wünsche offen: So ist es nach wie vor in hohem Maße unbefriedigend, dass es der Normgeber bis heute nicht geschafft hat, seine Selbstverpflichtung im Koalitionsvertrag zu erfüllen, Pick-up-Stellen verfassungsfest zu verbieten. Vorschläge, wie dies geschehen könnte, liegen seit langem vor – auch wenn Sedes materiae eines solchen Verbots sinnvollerweise nicht die Apothekenbetriebsordnung wäre, sondern das Arzneimittelgesetz, das sich unmittelbar auch an Pick-up-Stellen-Betreiber richtet. Aber hat die Politik auf Bundesebene tatsächlich noch den Willen, sich der Pick-up-Problematik und den Ausfransungen des Versandhandels zuzuwenden? Zweifel liegen nahe.

Es gibt viel zu tun – packen wir’s an!

Wenn man es sportlich formulieren wollte, könnte man sagen: Eine Halbzeit ist gespielt, das Match aber lange noch nicht vorbei. Nachdem es im Zuge der neuen Apothekenbetriebsordnung gelungen ist, die aus ordnungspolitischer Sicht folgenschwersten apothekenrechtlichen Dammbrüche zu verhindern, ist es an der Zeit, auch einen Blick auf ihre finanziellen Aspekte zu werfen. Betrachtet man beispielsweise den enormen Mehraufwand, der bei der Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln auf die Apotheken zukommt, stellt sich vor dem Hintergrund der gegenwärtig gültigen Arzneimittelpreisverordnung mit aller Dringlichkeit die Frage, wie allein der durch die Dokumentation entstehende personelle Mehraufwand gedeckt werden soll. Kostendeckend sind Rezepturarzneimittel bereits heute nicht mehr herzustellen; durch den erhöhten Dokumentationsaufwand bei gleich bleibenden Arbeitspreisen würden Rezepturen endgültig zu einem "Draufzahlgeschäft" und für Apotheken in Hautarztnähe unter Umständen zu einem existenzgefährdenden Risiko. Hinzu kommen laufende Kosten für ein Qualitätsmanagementsystem sowie Hygienepläne etc. Es ist völlig unstrittig, dass im Hinblick auf den Verbraucherschutz die Qualitätsoffensive bei der offizinellen Arzneimittelherstellung und Beratung wünschenswert ist; allerdings ist auch zu fragen, zu welchem Preis diese Zusatzaufgaben geleistet werden können, damit das betriebswirtschaftlich bereits in Schieflage befindliche deutsche Apothekenwesen nicht gänzlich sein Gleichgewicht verliert. Dass die seitens des BMG vorgelegte Kostenschätzung im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung nur als eine Farce bezeichnet kann, haben wir in der Vergangenheit bereits ausführlich dargelegt (vgl. DAZ 2012, Nr. 5, S. 32 ff.). Da passt es nur zu gut ins Bild, wenn die jüngst von der ABDA geäußerten Forderungen nach einem höheren Fixzuschlag für Apotheken postwendend und medienwirksam marginalisiert wurden. Bei manchen populistischen Politikern ist dies ein üblicher Reflex. Besonders ärgerlich wird dieser Umstand allerdings, wenn derart brüsk abwehrende Äußerungen auch aus dem Mund von Gesundheitspolitikern stammen, die es qua Funktion eigentlich besser wissen müssten und sich vor gar nicht allzu lange Zeit noch wesentlich differenzierter mit der Honorierungsthematik auseinandergesetzt hatten. Auch wenn die Inkraftsetzung der ApBetrO-Novelle nur noch Formsache zu sein scheint, so bleibt keine Zeit, sich auszuruhen. Sicher, im Hinblick auf die neue Apothekenbetriebsordnung wurde einiges erreicht und die heilberufliche Ausrichtung der Apotheke gestärkt. Die Politik darf aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass manche im Interesse der Arzneimittelsicherheit erfolgte Änderung der Apothekenbetriebsordnung die ohnehin schwierige Ertragslage der Apotheken weiter zuspitzen wird. Schon heute überwiegen – gerade im ländlichen Bereich – die Apothekenschließungen die Apothekeneröffnungen.

Was die Genese der neuen Apothekenbetriebsordnung jedoch auch gezeigt hat: Es lohnt sich, für seine Ziele einzutreten und dafür zu kämpfen. Diese Erkenntnis ist umso wichtiger, als die nächsten Herausforderungen bereits auf uns warten. In diesem Sinne: Packen wir’s an!



DAZ 2012, Nr. 14, S. 48

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