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Union setzt Bahr bei Pick-up-Verbot unter Druck

Forderungen im CDU/CSU-Positionspapier

BERLIN (lk). Mit einem Positionspapier und gesetzlichen Änderungswünschen im Rahmen der AMG-Novelle haben sich die Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Beginn der Osterpause zu Wort gemeldet und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unter erheblichen Zuzwang gesetzt. Die CDU-Gesundheitsexperten fordern nicht nur mehr Geld für die Apotheker. Politisch unter schweren Druck gerät Bahr insbesondere beim Dauerthema Pick-up-Verbot.

In ihrem Positionspapier zur AMG-Novelle schreiben die Gesundheitsexperten des großen Koalitionspartners von Bahr: "Bereits im Koalitionsvertrag haben wir ein Verbot von Pick-up-Stellen vereinbart. An diesem Ziel halten wir fest". Nachdem bisher alle Vorstöße gescheitert seien, da sie nicht verfassungskonform waren, "fordern wir die Bundesregierung auf, endlich einen entsprechenden abgestimmten Vorschlag vorzulegen." Bislang hat Bahr mit Verweis auf die Verfassungslage auf weitere Vorschläge verzichtet.

Neu ordnen will die Union die Ausschreibung von Zytostatika. Die bisherigen Erfahrungen ließen viele Fragen offen. Es bestehe die Gefahr, dass sie zu einem "Oligopol in der Versorgung der Krebspatienten führen". Zudem drohten Qualitätseinbußen und Probleme in der Flächendeckung, wenn die Krankenkassen mit einzelnen Apothekern Selektivverträge über die Zytostatikaversorgung abschlössen. Im Gegenzug sollten mögliche Einsparpotenziale im Interesse der Versicherten genutzt werden.

Mehr Honorar für Apotheker

Die Gesundheitsexperten der Union wollen den Apothekern außerdem mehr Geld zukommen lassen: In dem Positionspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern sie, das BtM-Honorar anzuheben. Seit 1978 sei die Betäubungsmittelgebühr von derzeit 0,26 Euro unverändert. Im Rahmen der AMG-Novelle sei deren Höhe zu überprüfen, fordern die Gesundheitspolitiker der Union: "Sie ist in der heutigen Höhe nicht mehr sachgerecht." Keine Angaben machen sie aber zur Höhe der angestrebten BtM-Honorierung.

Ebenso wenig sachgerecht seien die von einigen Betriebskrankenkassen durchgeführten Nullretaxationen bei Betäubungsmitteln wegen kleiner Formfehler bei der Rezeptausstellung, heißt es weiter. "Das derzeitige Vorgehen ist inakzeptabel. Eine gesetzliche Klarstellung ist anzustreben", so die Unions-Experten.

Des weiteren will die Union den Kassenabschlag in Höhe von 1,75 Euro per Gesetz zur Grundlage für die anstehenden neuen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für das Jahr 2013 machen: "Wir schlagen vor, dass für das Jahr 2013 als Ausgangsbasis für die vorgesehenen Verhandlungen gesetzlich der für 2009 und 2010 geltende Abschlag (der derzeit gerichtlich überprüft wird) festgelegt wird. Dies ist sachgerecht und bildet eine faire Ausgangsbasis für die folgenden Verhandlungen zwischen Kassen und Apothekern."

Keine Umstellung der Packungsgrößen

Streichen wollen die Gesundheitspolitiker zudem die Umstellung der Packungsgrößen auf Reichdauerorientierung. Diese Umstellung war mit der umstrittenen Änderung der Packungsgrößenverordnung für Mitte 2012 geplant. "Bei der Packungsgrößenverordnung halten wir den für 2013 geplanten weiteren Schritt für nicht notwendig", heißt es im Positionspapier. Bei der ersten Umstellung der Packungsgrößen im Januar 2011 war es wochenlang zu erheblichen Friktionen und Verwirrung in den Apotheken gekommen. Einzelne Hersteller hatten ihre Packungsgrößen nicht neu deklariert. Unklar blieb häufig auch, wie lange alte Packungsgrößen abgegeben werden durften. Solchen erneuten Ärger kurz vor den nächsten Bundestagswahlen will die Union offenbar verhindern.



DAZ 2012, Nr. 14, S. 52

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