DAZ aktuell

AOK: Kein Retax bei Metformin-Rezepten

Rabattvereinbarungen gekündigt

BERLIN (lk). Wegen der kurzfristig und fristlos erfolgten Kündigung der Rabattvereinbarungen mit der Dexcel Pharma GmbH zu Metformin will die AOK Rheinland/Hamburg im April auf Retaxationen verzichten: "Wir sagen auch zu, dass wir Metformin-Verordnungen, die im Monat April 2012 mit Metformin-haltigen Arzneimitteln von Dexcel Pharma beliefert werden, nicht retaxieren werden", heißt es in einer Mitteilung der Kasse an das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum NARZ.
Keine Retaxation Metformin von Dexcel Pharma war im April noch als AOK-Rabattarzneimittel in der Apothekensoftware gelistet. Fälschlicherweise. Die AOK wird hier nicht retaxieren. Foto: DAZ/Schelbert

Mit Wirkung ab 1. April 2012 wurden von allen AOKen der entsprechende Rabattvertrag gekündigt. "Hintergrund ist, dass die Dexcel Pharma GmbH trotz Sanktionen und Vertragsstrafen der vertraglichen Lieferverpflichtung nicht hinreichend nachkommen konnte", so die AOK-Erklärung. Aufgrund der Kurzfristigkeit habe das Rabattkennzeichen jedoch nicht rechtzeitig aus der Apothekensoftware entfernt werden können, sodass für den Monat April 2012 weiterhin Metformin von Dexcel Pharma als Rabattpartner der AOKen gekennzeichnet ist: "Wir weisen darauf hin, dass ab 1. April 2012 gemäß Abgabebestimmungen des Arzneimittelliefervertrages sich der Auswahlbereich der Apotheke bei der Verordnung von Metformin bzw. Metformin-haltigen Arzneimitteln für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg auf die drei preisgünstigsten, vergleichbaren Arzneimittel und im Falle der namentlichen Verordnung zusätzlich auf die namentlich verordnete Spezialität erweitert."

Dexcel: Kündigung nicht nachvollziehbar

Dexcel-Chef Dr. Mathias Pietras traf die Kündigung durch die AOK "völlig überraschend". Er könne die von der AOK angeführten Gründe "überhaupt nicht nachvollziehen", äußerte Pietras gegenüber der DAZ. Inzwischen habe die internationale Dexcel-Gruppe rechtliche Schritte zur Klärung des Sachverhaltes eingeleitet.



DAZ 2012, Nr. 14, S. 53

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